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Die Churer Kino-Initiative ist offiziell zustande gekommen

Die Initiative gegen das geplante Multiplex-Kino in Chur ist amtlich zustande gekommen. 805 rechtsgültige Unterschriften haben die Initianten laut Stadt Chur eingereicht.

Südostschweiz
16.08.18 - 09:32 Uhr
Politik
Apollo Kinos Chur
Die Betreiber des Kino Apollo (im Bild) und des Kinocenters haben eine Initiative gegen den Bau eines neuen Kinokomplexes in Chur West erfolgreich eingereicht.
MARCO HARTMANN/ARCHIV

Die Initiative gegen den Bau des Multiplex-Kinos in Chur West ist amtlich zustande gekommen. Dies teilt die Stadt Chur am Donnerstag mit, nachdem sie die fristgerecht eingereichten Unterschriften geprüft und beglaubigt hat.

Das Resultat ist allerdings äusserst knapp: Damit eine Initiative in der Stadt Chur gültig ist, braucht es 800 Unterschriften von in Chur Stimmberechtigten. Die Volksinitiative «Für eine lebendige Altstadt – Initiative für den Erhalt der Churer Stadtkinos» ist mit 805 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Eingereicht hatten die Initianten gemäss Mitteilung 1006 Unterschriften.

Der Stadtrat wird nun innerhalb eines Jahres eine Botschaft zuhanden des Gemeinderates erarbeiten. Der Gemeinderat hat dann darüber zu befinden, ob die Initiative überhaupt rechtsgültig ist und der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden soll.

Der Initiativ-Text im Wortlaut:

Das Baugesetz der Stadt Chur wird wie folgt geändert: 
 
Art. 46 Abs. 1 Die Arbeitszone A1 ist für Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe (ausgenommen Kinos) bestimmt. 
 
Art. 100 Abs. 4 (Übergangsbestimmung)  Die neue Fassung von Art. 46 Abs. 1 findet auf alle Baugesuche Anwendung, die im Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht rechtskräftig bewilligt sind.

Die bisherigen Ereignisse im Überblick:

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Diese Initiative kann ich beim besten Willen nicht ernst nehmen. Schon der Titel "Für eine lebendige Altstadt – Initiative für den Erhalt der Churer Stadtkinos" lässt ungeahnte Abgründe erahnen: Die beiden Churer Kinos haben mit der Altstadt und deren "Lebendigkeit" aber sowas von nichts zu tun.

Die grösste Dreistigkeit folgt im Initiativtext: "Art. 46 Abs. 1 Die Arbeitszone A1 ist für Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe (ausgenommen Kinos) bestimmt." Wie ist es zu rechtfertigen, dass in einer Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungszone NUR Kinos verboten werden sollen?

Die Churer Stadtkinos haben sich zu lange auf ihren Lorbeeren ausgeruht - und möchten den Konsequenzen dieses Nichtstuns - nämlich dem Bauvorhaben für einen neuen Kinokomplex - nicht ins Auge sehen.

Ärnschthaft jetzt? Wennder werklech no es älters Chur? Demografischi vielvalt esch öberläbenwechtig do, met settige Aktione schadet mer definitiv de ganz Churer Wirtschaft. Arbetschraftmangel i de IT Branche udgl. Niemmer wett vo ergendere Stadt i de Schwiz uf Chur cho wohne, wells eifach en össert onattraktivi Stadt esch. För jugendlichi ond jongi hed die Stadt ganz ond gar nüüd zbiete (usser Bergsport).
Lueged mol id zuekunft, Abwanderig ond usblibendi iiwanderwig garantiert.

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