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Schweiz & Welt

Abstimmung gegen Windenergie kommt erst im Herbst

Südostschweiz
28.03.2019, 10:00 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Der Kampf des Vereins «Linth gegen Wind» gegen die geplanten Windräder in der Linthebene zieht sich in die Länge. Ein Antrag an die Gemeindeversammlung, der von den Gegnern des Projekts Linthwind eingereicht worden ist, wird erst auf die Herbst-Versammlung vom 22. November traktandiert. Dies teilt der Gemeinderat Glarus Nord mit. Bisher war geplant gewesen, den Antrag am 14. Juni den Stimmbürgern von Glarus Nord vorzulegen.

Der Antrag des Vereins «Linth gegen Wind» ist Anfang 2018 eingereicht worden. Er verlangt eine Ergänzung der (immer noch gültigen) Bauordnung von Bilten. Dort soll vorgeschrieben werden, dass Windenergieanlagen mit einer Höhe von mehr als 100 Metern einen Abstand von mindestens 700 Meter «zu Wohnbauten» haben müssen. Wenn die Gemeindeversammlung diesen Antrag annimmt, können die vier oder fünf geplanten Windräder kaum mehr gebaut werden.

Grundlagen fehlen

Der Gemeinderat begründet die Verschiebung des Antrages mit dem Fehlen von Grundlagen. So ist noch nicht klar, ob im kantonalen Richtplan die Windenergieanlagen wieder eingetragen werden. Der Regierungsrat möchte sie streichen, die vorberatende Kommission des Landrates will sie wieder eingetragen sehen. Der Landrat entscheidet am 24. April.

Weiter sei absehbar, dass der Umweltverträglichkeitsbericht bis zum Zeitpunkt der Behandlung des Antrages im Gemeinderat und bis zur Vorbereitung des Bulletins noch nicht vorliege. «Nach Ansicht des Gemeinderates sind der Entscheid des Landrates wie auch der Umweltverträglichkeitsbericht wichtige Grundlagen, damit die Stimmbürger über den Antrag entscheiden können», teilt er mit. Mit der Verschiebung auf November bleibe die zweijährige Frist für die Behandlung des Antrages eingehalten.

Nutzungsplan ohne Windenergie

Am Montag startet das öffentliche Mitwirkungsverfahren zur Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord. Darin ist die Windenergie-Zone nicht eingetragen, teilt der Gemeinderat mit. Auch dieser Entscheid wird mit der Unklarheit über den kantonalen Richtplan begründet. Eine nachträgliche Aufnahme der Windenergie-Zone in die Nutzungsplanung im Herbst sei möglich, so der Gemeinderat.

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