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Schweiz und Welt

Illegal oder nicht, das ist hier die Frage

Südostschweiz
29.06.2020, 12:04 Uhr
heute um 12:16 Uhr

Auf seinem Speiseplan stehen Fische, Kleinsäuger und Amphibien. Er ist maximal 90 bis 98 Zentimeter gross und bringt ein bis zwei Kilo auf die Waage. Die Rede ist vom Graureiher. Ein einheimischer Vogel, der vor allem in der Nähe von Gewässern lebt, so zumindest wird das Tier von verschiedenen Experten beschrieben.

Dieser Vogel sorgte in Graubünden in den vergangenen Wochen und Monaten aus einem bestimmten Grund für Gesprächstoff. Die Regierung musste sich mit einer Anfrage von alt Grossrat Beat Deplazes (SP, Chur) betreffend illegale Abschüsse von Graureihern auseinandersetzen. Zuletzt war die Anfrage auch Thema der Junisession. 

Scheinbar gegen das Bundesgericht

Aber beginnen wir von vorne. Deplazes schrieb im Dezember 2019 in seiner Anfrage: «Im Kanton Graubünden werden schweizweit am meisten Graureiher abgeschossen. Die Abschüsse erfolgen unrechtmässig, da sie der Kanton verfügen muss. Obwohl in den letzten Jahren 88 Graureiher abgeschossen wurden, haben die beschwerdeberechtigten Organisationen keine Verfügungen erhalten.»

Aufgrund eines Bundesgerichtsurteils von 2013 müssen, wie Deplazes schreibt, kantonale Behörden wie das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden bei Abschüssen von Graureihern Verfügungen erlassen. Diese können von beschwerdefähigen Organisationen wie dem Bündner Vogelschutz angefechtet werden. Laut Deplazes sind dem Bündner Vogelschutz seit 2015 nie solche Verfügungen zugestellt worden. Dies obwohl das Bundesamt für Umwelt (BAFU) das Bündner Amt für Jagd und Fischerei in einem Brief am 2. November 2015 über die Umsetzung des obengenannten Bundesgerichtsurteils informierte.

https://www.gr.ch/DE/institutionen/parlament/PV/Seiten/20191204Deplazes(Chur)04.aspx

Dazu stellten Deplazes und weitere Mitunterzeichnende folgende Fragen an die Regierung. (Anmerkung der Redaktion: Die Antworten der Regierung sind direkt unter den Fragen eingefügt.)

  1. Wurden im 2019 weitere Graureiher mit Spezialabschüssen getötet?
  2. Wenn ja, wie viele?
  3. An welchen Standorten und mit welcher Begründung wurden die Abschüsse ausgeführt?
  4. Warum hat das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) trotz Brief des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) dem Bündner Vogelschutz keine beschwerdefähigen Verfügungen zugestellt?
  5. Ist der Kanton in Zukunft bereit, die Abschüsse des Graureihers gemäss den Vorgaben des Bundesgerichtes Folge zu leisten?

Auch schrieb die Regierung, dass die Abschüsse von schadenstiftenden Graureihern seit 2008 in Graubünden nach dem Massnahmeplan betreffend fischfressende Vögel des Amtes für Jagd und Fischerei (AJF) erfolgen. Der Plan basiere auf dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0). Auch ist der Inhalt des Plans auf die nach wie vor geltenden Regelungen des BAFU aus dem Jahr 1984 abgestimmt, wie die Regierung in ihrer Antwort weiter schreibt. Ausserdem seien die bisherigen Abschüsse ordnungsgemäss in der Eidgenössischen Jagdstatistik gemeldet worden.

Wenn geschützte Tiere abgeschossen werden

Dass der Bundesentscheid bisher noch nicht formell in Graubünden umgesetzt worden sei, habe mit den umfassenden Vorgaben zu tun, erklärt der Kanton weiter. Die Abschüsse seien aber schon durch die Überarbeitung der Praxis 2017 reduziert worden, wie in der Antwort steht.

Das AJF habe für das laufende Jahr 2020 zudem zusätzliche personelle Ressourcen bereitstellen können, um künftig auch die formellen Vorgaben umfassend umzusetzen. Ebenfalls sehe es die Regierung als Pflicht, Entscheide, welche fischfressende Vögel betreffen und in den Bereich des Jagdgesetzes fallen, den beschwerdeberechtigten Organisationen – inklusive dem Schweizerischen Vogelschutz – mitzuteilen (siehe Antwort zur Frage fünf).

Revision des Jagdgesetzes als Gefahr

Der Schweizer Vogelschutz ist mit dieser Antwort nicht zufrieden. Wie die Organisation am Montag mitteilte, hat der Kanton Graubünden in den letzten vier Jahren 75 Graureiher ohne rechtsgültige Bewilligung abgeschossen. Tiere geschützter Arten ohne Berechtigung zu töten, sei nach dem eidgenössischen Jagdgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu büssen. Daher komme die Frage auf: «Was läuft hier falsch?», will der Schweizer Vogelschutz wissen. Der Kanton Graubünden wisse nämlich genau, wie er vorgehen müsse, wenn er geschützte Tiere wie den Graureiher abschiessen will. Zum einen müsse er die Verfügung ausstellen und zum anderen belegen, dass die Abschüsse aufgrund von erheblichen Schäden nötig seien. Der Kanton Graubünden habe nichts davon gemacht.

Umweltverbände stehen in den Startlöchern

Wie BirdLife Schweiz weiterschreibt, sollen diese gültigen Regelungen mit der Revision des Jagdgesetzes abgeschafft werden. Gegen diese Revision haben die Umweltorganisationen darum das Referendum ergriffen. Am 27. September stimmt das Volk darüber ab.

BirdLife Schweiz betont, dass bei einer Annahme der Revision die kantonalen Behörden selber entscheiden könnten, wie der Bestand von geschützten Tierarten in Zukunft aussehe. Werner Müller, Geschäftsführer von BirdLife Schweiz, meint dazu: «Der Graureiher steht nach dem ersten Entwurf der Jagdverordnung noch nicht auf der Regulierungsliste, doch würde das Jagdgesetz am 27. September angenommen, könnte das Parlament den Bundesrat rasch zwingen, das zu ändern.» Müller sieht es als Problem, wenn Kantone, die sich wie beim Graureiher seit Jahren nicht an das Gesetz halten, noch mehr Kompetenzen im Umgang mit geschützten Arten erhalten. (paa)

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