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Schweiz und Welt

Ab Montagmittag steht Graubünden still

Südostschweiz
15.03.2020, 20:53 Uhr
gestern um 16:30 Uhr

Das Wichtigste in Kürze

  • Einkaufsläden, Warenhäuser, Detailhandelsgeschäfte, Restaurants, Bars und Cafés bleiben geschlossen
  • Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Banken, Postschalter, Kioske und Tankstellenshops können offen bleiben
  • Mahlzeitenlieferungen wie Pizzakuriere bleiben erlaubt
  • Hotels können geöffnet bleiben, dürfen aber nur Hotelgäste bewirten
  • Die Bevölkerung soll die Mobilität auf das Notwendige reduzieren
  • Die Regelung gilt bis am 30. April

Die Regierung des Kantons Graubünden greift im Kampf gegen die Verbreitung des neuen Coronavirus zu zusätzlichen Massnahmen, die das öffentliche Leben erheblich einschränken. Ab Montag 12 Uhr müssen alle Restaurants, Bars, Cafés und Snack-Bars, die Gäste bewirten, schliessen. Erlaubt sind Mahlzeitenlieferungen von Restaurants, Pizzakuriere etc. oder fliegende Verkaufsstände ohne Restauration und Verzehr vor Ort.

Ebenfalls geschlossen bleiben müssen laut einer Mitteilung vom Sonntagabend alle Warenhäuser und Detailhandelsgeschäfte mit Ausnahme von Lebensmittelläden und ­-abteilungen, Apotheken, Drogerien, Banken, Postschalter, Kioske und Tankstellenshops. Medizinische Therapien sind weiterhin erlaubt, Kosmetik- und Wellnessbehandlungen jedoch nicht. Ebenfalls verboten werden sämtliche religiösen Versammlungen. Bestattungen dürfen nur im engsten Familienkreis abgehalten werden. Die genauen Massnahmen werden Montag, 16. März, im Kantonsamtsblatt publiziert.

Graubünden, aufwachen!

Hotels bleiben geöffnet

Hotelbetriebe können weiterhin geöffnet bleiben und ihre Hotelgäste auch bewirten. Es gelten dafür ebenfalls die verschärften Hygienebestimmungen und die Einhaltung der sozialen Distanz gemäss dem Bundesamt für Gesundheit. Es dürfen nur Gäste bewirtet werden, die im selben Hotel auch übernachten. Betriebskantinen dürfen offen bleiben, sofern sie keine externen Gäste bewirten.

Bis 30. April

Die von der Regierung beschlossenen Betriebsunterbrechungen zielen darauf ab, möglichst viele, nicht lebensnotwendige Kontakte zwischen Menschen zu unterbinden und so die Ansteckungen durch das neue Coronavirus zu minimieren. Sie gelten ab Montag, 16. März, 12 Uhr bis 30. April für den gesamten Kanton Graubünden. Sämtliche Betriebe, die offen bleiben, sind verpflichtet, die bereits kommunizierten, allgemeinen Hygienemassnahmen zur Verhinderung von Ansteckungen anzuwenden.

Die von der Regierung eingesetzte TaskForce wird die Auswirkungen der neuen Massnahmen für die betroffenen Betriebe ebenfalls analysieren, insbesondere werden Fragen der Liquiditätssicherung geprüft. Informationen für betroffene Unternehmen sind auf der CoronaComm-Website des Kantons abrufbar. Dort findet sich auch das Infoblatt des Kiga zur Voranmeldung für Kurzarbeit.

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