759 Leute brauchen Geld vom Kanton
Es ist eine Statistik, die menschliche Schicksale in kalte Zahlen presst. Und all jenen, die weiterhin auf Sozialhilfe angewiesen sind, nützt sie wenig. Aber das sind im Glarnerland immerhin deutlich weniger als im landesweiten Vergleich. «1,9 Prozent der Glarnerinnen und Glarner bezogen 2018 Leistungen aus der Sozialhilfe», steht in der gestern veröffentlichten Medienmitteilung aus der Abteilung Soziales des Departementes Volkswirtschaft und Inneres.
Diese 1,9 Prozent entsprechen laut dieser Mitteilung 759 Personen oder 39 mehr als im Vorjahr. Und weil die Bevölkerung zwischen 2017 und 2018 nur minimal zugenommen habe, sei die Sozialhilfequote in dieser Zeit um 0,1 Prozent gestiegen. «Vom Anstieg betroffen sind Personen mit Schweizer wie auch mit ausländischer Staatsbürgerschaft, Männer und Frauen.»
Nichts verändert hat sich an der Zusammensetzung der sogenannten Risikogruppe. Das sind Leute, die besonders häufig auf Sozialhilfe angewiesen sind: Geschiedene, Ausländerinnen und Ausländer und Alleinerziehende, «besonders solche in Haushalten, die aus einer einzelnen erwachsenen Person und mehreren Kindern bestehen» (siehe auch Interview unten).
30 Prozent schaffen den Absprung
Erstmals näher betrachtet wurde die sogenannte Ablösequote, die Anzahl abgeschlossener Sozialhilfefälle. Als solche gelten Fälle, bei denen mehr als sechs Monate keine Sozialhilfe mehr ausbezahlt wurde. Bei kürzeren Unterbrüchen wird der Fall weitergeführt. Daher wurden die Zahlen dazu auch erst für 2017 berechnet. Laut diesen betrug die Ablösequote 30,1 Prozent.
«Den Sprung aus der Sozialhilfe schaffen vor allem Personen, die mit Nicht-Sozialhilfebezügern im selben Haushalt wohnen sowie Paare ohne Kinder», steht dazu in der Mitteilung.
Erfolgreiches Inkasso
Junge bis 25 Jahre und älter Personen ab 65 Jahren hätten überdurchschnittlich hohe Ablösequoten, heisst es weiter. Bei den Seniorinnen und Senioren liegt das aber auch daran, dass sie aus dem Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfe fallen. «Da wechselt das System», führt Andreas Zehnder aus. «Sie bekommen in der Regel AHV und Ergänzungsleistungen», sagt der Leiter der kantonalen Hauptabteilung Soziales. «Und das sollte in fast allen Fällen existenzdeckend sein.»