5G-Ausbau steht auf rechtlich wackligen Beinen
Was 5G-Kritikerinnen und -kritiker schon lange betonen, wird nun von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) bestätigt: Der Ausbau auf die neue Mobilfunkgeneration 5G ist mehr als nur ein weiterer Schritt für ein schnelleres Internet. Zu diesem Schluss kommt ein von der Kommission selber in Auftrag gegebenes Gutachten. Die bisherige Bewilligungspraxis für adaptive Antennen könnte illegal sein, stellt dieses fest. Deshalb empfiehlt die BPUK nun den Kantonen, auch das Aufrüsten bestehender Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren mit Einspracherecht zu unterstellen.
Der Kurswechsel hängt mit der vor rund drei Jahren gestarteten Einführung des Mobilfunkstandards 5G zusammen. Durch die neue Technologie gelangen erstmals adaptive Antennen zum Einsatz. Im Gegensatz zu konventionellen Antennen strahlen diese mindestens 64 Signale parallel aus, die sich direkt auf den Nutzer fokussieren. Dieses Prinzip wird auch «Beamforming» genannt. Um einen raschen Ausbau des Mobilfunknetzes auf die neue Technologie nicht zu behindern, empfahl die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz den Kantonen, auch Baugesuche für das Aufrüsten bestehender Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen im beschleunigten Verfahren zu bewilligen. Solche sogenannten Bagatellgesuche müssen lediglich von den kantonalen Fachstellen in Bezug auf die Einhaltung der Anlagegrenzwerte überprüft werden. Öffentlich ausgeschrieben werden die Umrüstungsgesuche nicht, womit auch keine rechtliche Einsprachemöglichkeit besteht.