25 Millionen für behindertengerechte Bushaltestellen
Um allen den Zugang zu öffentlichen Transportmitteln zu gewährleisten, müssen laut Bundesgesetz alle neuen und bestehenden Bushaltestellen und Bushaltekanten hindernisfrei ausgestaltet werden. In Graubünden sind jedoch immer noch viele Bushaltestellen nicht wirklich behindertengerecht und genügen dem Behindertengleichstellungsgesetz nicht, wie die Standeskanzlei Graubünden in einer Mitteilung schreibt. Die Anpassungsfrist für bestehende Bauten und Anlagen laufe Ende 2023 ab.
Um die Gemeinden bei den Umbauten zu unterstützen, hat die Regierung im März eine Arbeits- und Berechnungshilfe für die Gemeinden ausarbeiten lassen und festgelegt, dass die Gemeinden mit kantonalen Mitteln unterstützt werden sollen.
Nun steht fest wie viel Geld dafür aufgewendet werden soll: 25 Millionen Franken. In einer Botschaft an den Grossen Rat beantrage die Regierung nun einen entsprechenden Rahmenverpflichtungskredit, heisst es in der Mitteilung. Projekte, die Bushaltebuchten an Kantonsstrassen betreffen, seien nicht Bestandteil dieses Rahmenverpflichtungskredits. Sie werden aus der Spezialfinanzierung Strassen subventioniert. (rac)