Zum Hauptinhalt springen
Schweiz & Welt

1.-August-Feuerwerk wird nicht verboten

Ueli Weber
30.07.2019, 04:30 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Der Entscheid ist gefallen: Am 1. August dürfen im Glarnerland die Raketen steigen und die Höhenfeuer brennen. Wie der Kanton Glarus gestern mitteilte, wird die Waldbrandgefahr nicht weiter erhöht. «Die Niederschläge vom Wochenende waren im Kanton Glarus unterschiedlich ergiebig. Sie haben die Waldbrandgefahr aber nicht weiter ansteigen lassen», begründet der Kanton den Entscheid.

Die Abteilung Wald und Naturgefahren schätzt die Waldbrandgefahr seit letzter Woche als «erheblich» ein. Das ist die dritthöchste von fünf Gefahrenstufen. Für den Nationalfeiertag bedeutet das: Feuerwerk zu zünden ist erlaubt, aber nicht erwünscht. Der Kanton bittet die Bevölkerung darum, am 1. August freiwillig auf Feuerwerk zu verzichten: «Dies hält das Waldbrandrisiko klein und schont Mensch, Natur und Klima.»

Knapp an Feuerverbot vorbei

Wäre der Regen am Wochenende ausgeblieben, hätten die Behörden ihre Einstufung der Waldbrandgefahr wohl erhöht. «Es ging deutlich in diese Richtung», sagt Maurus Frei, Fachstellenleiter Wald beim Kanton Glarus. Die Gefahrenstufe «gross» hätte ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bedeutet. Auch das Feuerwerk am 1. August wäre infrage gestellt worden. «Wir hätten zusammen mit der Glarnersach ein Feuerwerksverbot prüfen müssen», erklärt Frei.

Vor einem Jahr wurde das Feuerwerk im Glarnerland verboten. Die Waldbrandgefahr war während des trockenen Sommers 2018 als «gross» eingestuft. Auch im August 2015 herrschte im Glarnerland ein teilweises Feuerverbot. Das Feuern im Wald ist im Kanton Glarus prinzipiell nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen erlaubt. In den nächsten Tagen wird wechselhaftes Sommerwetter mit einzelnen Gewittern und Niederschlägen erwartet. Die Abteilung Wald und Naturgefahren kündigt an, die Lage Anfang August neu zu beurteilen.

Mehr zum Thema: Gemeinde Glarus
1.-August-Feuerwerk wird nicht verboten | Südostschweiz