Käser soll Millionen zurückzahlen
Ein Käser und ehemaliger Schweinemäster aus der Region steht wieder einmal vor den Schranken des Gerichts. Morgen geht der Monsterprozess los.
Aufgrund der umfangreichen Anklageschriften, welche sich gegen insgesamt drei Angeklagte richten, wird der Prozess vom Kreisgericht See-Gaster ins Ratshaus Uznach verlegt, weil dort mehr Platz vorhanden ist – nicht zuletzt, weil das Medieninteresse grösser sein dürfte als üblich.
Der Käser ist unter anderem angeklagt wegen mehrfacher Urkundenfälschung, Betrug, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Gläubigerschädigung – alles gleich mehrfach. Und es kommen noch weitere Delikte hinzu, die dem ehemaligen Schweinemäster vorgeworfen werden.
Die Sanktionsanträge der Staatsanwaltschaft werden anlässlich der morgigen Verhandlung gestellt, wie es in den Anklageschriften heisst. Angesichts der Deliktsummen, welche der Angeklagte durch seine mutmasslichen Betrügereien zu verantworten hat und der Tatsache, dass er in anderen Fällen verurteilt wurde, dürften Gefängnisstrafen gefordert werden. Wie in der Anklageschrift ersichtlich ist, kommen auf jeden Fall Ersatzforderungen auf den Käser zu: Über fünf Millionen Franken sind aufgelistet, welche der Käser – teilweise zusammen mit Mitangeklagten – zurückzahlen soll.
Käse falsch deklariert
Dies, weil der Angeklagte unter anderem mit falsch deklariertem Käse einen unrechtmässigen Vermögensvorteil in der Höhe von mehreren hunderttausend Franken realisiert habe, wie es in der Anklageschrift heisst. Zudem seien mehrere Milchlieferanten aus der Region um die ihnen zustehenden Zahlungen in der Höhe von rund 450 000 Franken gebracht worden. Sie fordern neben den Deliktsbeträgen teilweise Genugtuung.
In einer der Gerichtsakten sind 38 Straf- und Zivilkläger aufgeführt. Sie machen eine Deliktsumme von mehreren hunderttausend Franken geltend. Zudem fordern sie Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen in der Höhe von weit über drei Millionen Franken.
Angesichts dieses Ausmasses wurde der Prozess vom Kreisgericht See-Gaster auf zwei Tage angesetzt.