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Politik

Fischen auf Holzsteg in Rapperswil-Jona wird erlaubt – vorerst

Das neue Polizeireglement der Stadt Rapperswil-Jona kommt schlank durch. Das Referendum dagegen wird nicht ergriffen. Strittiger Punkt ist, dass das Fischen auf dem Holzsteg erlaubt werden soll – und das bleibt fraglich.
Urs Schnider
23.10.2017, 17:09 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Gestern lief die Frist für das fakultative Referendum ge-gen das neue Polizeireglement der Stadt Rappers- wil-Jona ab. Gemäss Stadtschreiber Hansjörg Goldener wurde dieses nicht ergriffen. Zwar lief gestern die Frist noch: «Aber ich gehe nicht davon aus, dass da noch etwas kommt», sagte Goldener gestern Nachmittag auf Anfrage. Eigentlich hatte der Fischereiverein Rapperswil-Jona sich in den Medien gegen das neue Polizeireglement ausgesprochen und in Aussicht gestellt, das Referendum zu ergreifen. Und zwar insbesondere, weil der Artikel 18 gestrichen werden soll. Dieser verhinderte bis anhin, dass auf dem Holzsteg zwischen Rapperwil und Hurden gefischt werden durfte. Auf dem schwyzerischen Teil der Brücke gilt jedoch kein Fischereiverbot.
Deshalb  sollte der Artikel 18 fallen, damit auch auf der St. Galler Seite des Steges künftig gefischt werden kann. Das führte aber in Fischerkreisen zu Widerstand: «Wir sind gegen das Fischen auf dem Steg, weil es ein öffentlicher Weg ist», sagt der Präsident des Fischereivereins, Marcel Wäckerli. Das Referendum hat der Verein trotzdem nicht ergriffen.

Auf Steg nicht tierschutzkonform

Laut Wäckerli laufen beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) noch Abklärungen, da auch dort die Aufhebung des Verbots nicht goutiert werde. Das bestätigt Michael Kugler, der beim ANJF unter anderem für den Vollzug der Fischereigesetzgebung verantwortlich ist: «Wir haben Bedenken, dass auf dem Steg ein tierschutzkonformes Fischen möglich ist», so Kugler. Aus Sicht des Amtes sei das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zudem braucht ein Fischereiverbot gemäss Kugler die Zustimmung des Amts. Ergo auch die Aufhebung.
Bei der Stadt sieht man das anders, wie Goldener sagt: «Ich bin der Meinung, dass die Aufhebung des Verbots keine Zustimmung des ANJF braucht, weil übergeordnetes Recht zum Tragen kommt.» Halten sich die Fischer an die Bestimmungen, sieht Goldener kein Problem. Für die Durchsetzung ist das ANJF zuständig.
Ob das Fischereiverbot fällt, steht trotzdem nicht fest. Denn der Fischereiverein könnte ein Begehren beim Stadtrat stellen, dass das Verbot wieder ins Polizeireglement aufgenommen wird.

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