Eine Vision sorgt für Kopfzerbrechen
Das höchste Gut, wenn es ums Bauen gehe, sei die Rechtssicherheit. Und zwar nicht nur für den Bauherrn, sondern auch für den Nachbarn. Das sagt der ehemalige Glarner Regierungsrat und Rechtsanwalt Werner Marti. «Der Bauherr muss wissen, was er bauen kann, und der Nachbar will wissen, was er tolerieren muss.»
Marti führt, wie er selber sagt, als Rechtsanwalt viele baurechtliche Verfahren in Glarus Nord. Bei ihm fällt das neue umstrittene Baureglement, über welches die Gemeindeversammlung am 29. September befindet, durch. Nachbessern sei nicht möglich, es bleibe nur eine Rückweisung, sagt Marti.
Stein des Anstosses sind für Werner Marti die neuartigen Bestimmungen über Gebäudetypen und Flächenanteile. Die Begriffe seien juristisch nicht fassbar und führten so zu Auslegungsproblemen und damit zu langen und teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen. Nach einer Rückweisung empfiehlt er den Neustart nach dem Muster von traditionell formulierten Reglementen, wie sie die beiden andern Glarner Gemeinden vorgesehen, respektive schon beschlossen haben.