Ungewöhnlicher Anstieg bei Schlichtungen wegen Mietzinserhöhungen
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres gegenüber dem ersten Halbjahr einen ungewöhnlich hohen Anstieg von fast 50 Prozent an Schlichtungsverfahren verzeichnet. Mietzinserhöhungen waren der Hauptgrund für die Verfahren.
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres gegenüber dem ersten Halbjahr einen ungewöhnlich hohen Anstieg von fast 50 Prozent an Schlichtungsverfahren verzeichnet. Mietzinserhöhungen waren der Hauptgrund für die Verfahren.
Diese haben mit über einem Drittel den grössten Anteil der mittlerweile erledigten Verfahren ausgemacht, wie das BWO am Dienstag mitteilte. In neun von zehn Fällen konnte eine Einigung erzielt werden. Der zweithäufigste Grund für Schlichtungsverfahren waren ordentliche Vertragskündigungen.
21 Kantone hatten gemäss BWO mehr Verfahrens-Neueingänge als im Vorsemester. Im Kanton Basel-Landschaft hat sich die Anzahl der neuen Verfahren verdoppelt und im Kanton Freiburg gab es einen Anstieg um 141,3 Prozent. Zürich verbuchte mit 6757 Neueingängen einen Viertel aller Fälle in der Schweiz.
Bereits in der ersten Hälfte 2023 kam es wegen der Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes vom 2. Juni und 2. Dezember zu einem Anstieg an Verfahren.
Zusammen mit den Neuzugängen hatten die Schlichtungsbehörden im zweiten Halbjahr 2023 insgesamt 35'707 Verfahren zu behandeln, von welchen mehr als die Hälfte abgeschlossen wurde. In der Mehrheit der abgeschlossenen Fälle wurde eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klagerückzug erzielt. Ein Viertel der Fälle ist durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht abgehandelt worden.
Ende des Jahres 2023 waren noch 13'585 Verfahren hängig. Seit der Erhebung dieses Messwertes im Jahr 2005 gab es noch nie eine so hohe Anzahl an Pendenzen.