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SRG-Ombudsstelle: Dekor bei Federer-Interview war Schleichwerbung

Die SRF-Sendung «Sportpanorama Plus» hat bei einem Interview mit dem Schweizer Tennisstar Roger Federer gegen das Werbeverbot verstossen. Die Ombudsstelle des Deutschschweizer Radio und Fernsehens SRG hat eine entsprechende Beanstandung gutgeheissen.

Agentur
sda
27.10.20 - 19:06 Uhr
Politik
Das Interview mit Roger Federer fand nicht im Sportpanorama-Studio statt (hier im Bild), sondern im Studio einer Schuhmarke. Dabei kam es nach Ansicht der SRG-Ombudsstelle zu Schleichwerbung.
Das Interview mit Roger Federer fand nicht im Sportpanorama-Studio statt (hier im Bild), sondern im Studio einer Schuhmarke. Dabei kam es nach Ansicht der SRG-Ombudsstelle zu Schleichwerbung.
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Ein Fernsehzuschauer hatte bemängelt, dass die Dekoration des Studios während des Interviews mit dem Tennisspieler im blauen Ton von Federers neuem Schuh «The Roger» gehalten war. «Wo ist die Grenze zwischen Service public und Eigeninteresse», hatte der Zuschauer geschrieben, wie die Ombudsstelle in ihrem Schlussbericht am Dienstag mitteilte.

Die zuständige Redaktion betonte in ihrer Stellungnahme die «ausserordentliche Situation des Interviews». Denn die Talkrunde mit Federer und der Triatlethin Nicola Spirig habe aus Zeitgründen im gleichen Studio und gleich neben dem bereits fix installierten Dekor der Schuhmarke stattfinden müssen.

Die Crew habe zwar versucht, die ausgestellten Schuhe und die mit einem Branding versehenen Dekorteile möglichst nicht im Bild zu zeigen. Doch leider habe sich erst nach dem Interview herausgestellt, dass es nicht gelungen sei, die Details des Schuhs auszublenden.

Auch das nachträglich Verpixeln des Logos sei zu wenig in Betracht gezogen worden. Trotzdem stellte die Redaass zwischen SRF und Federer keine Absprachen gemacht worden seien und keine Geldflüsse stattgefunden hätten.

Die Ombudspersonen anerkennen in ihrer Stellungsnahme zwar die «besonderen Umstände» des Drehs. Doch gemäss Gesetz sei der Gesamteindruck entscheidend. Und dieser sei vom Firmenlogo «stark mitgeprägt» gewesen. Die Erläuterungen der Redaktion hätten «die Missachtung der gesetzlichen Vorgaben» nicht rechtfertigen können.

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