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Schweiz und Welt

Trotz Quarantäne nicht eingesperrt

Mara Schlumpf (mas)
14.08.2020, 16:37 Uhr
heute um 12:16 Uhr

Eine Gruppe israelischer Athleten ist vergangenes Wochenende nach La Punt gereist – um zu trainieren. Für Reisende aus Israel gilt eigentlich die Quarantäne-Verordnung des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Heisst: während zehn Tagen nach der Einreise dürfen sich die Betroffenen ausschliesslich in der vorgesehenen (Ferien-)Unterkunft aufhalten. Das sieht das Gesundheitsamt des Kantons Graubünden aber offenbar anders. Dieses hat den israelischen Surfern nämlich eine Sonderbewilligung ausgestellt. Sie dürfen auch in diesen ersten zehn Tagen trainieren und ihre Unterkunft verlassen.

Doch damit nicht genug: «Heute waren sie im Dorf unterwegs, bei den Einkaufsläden», erzählt Fritz Wolf, der direkt neben der Ferienwohnung der Gäste lebt. Die Ausnahmebewilligung scheint sich also nicht nur auf das Training zu beschränken. Wolf kann das Vorgehen des Kantons nicht verstehen: «Ich sehe nicht ein, warum der Kanton solche Ausnahmebewilligungen erteilt, Surfen ist schliesslich nicht lebensnotwendig. Andere Personen erhalten hohe Bussen, wenn sie sich nicht an die Quarantäne-Bestimmungen halten. Aber hier ist es einfach in Ordnung?»

Selbstverständlich ist eine Ausnahmebewilligung für Sportlerinnen und Sportler, die aus dem Ausland einreisen, in Graubünden eigentlich nicht. So mussten zum Beispiel verschiedene Spieler des HC Davos die zehntägige Quarantäne antreten. (Wir berichteten).

Die Kommunikationsstelle Coronavirus des Kantons Graubünden bestätigt, dass der betroffenen Gruppe eine Ausnahme gewährt wurde: «Grundlage bildet Art. 4 der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus im Bereich des internationalen Personenverkehrs. Demnach kann die zuständige kantonale Behörde in begründeten Fällen Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne bewilligen oder Erleichterungen gewähren.» Die Bewilligung sei nach der gründlichen Prüfung eines Schutzkonzepts erfolgt, welches aufzeige, wie der Kontakt zu aussenstehenden Personen ausgeschlossen werde. Es müsse gewährleistet sein, dass keine Ansteckungen möglich sind.

Gemäss der Kommunikationsstelle würden solche Bewilligungen nur selten erteilt, und jeweils auf den konkreten Einzelfall bezogen geprüft. Ausserdem gelte festzuhalten, dass die Personengruppe aufgefordert worden sei, sich im Sinne der Eigenverantwortung an die Auflagen zu halten. 

Erfahren von der Ausnahmebewilligung hat die Gemeinde La Punt von Einwohner Wolf. Er hatte sich zuerst bei der Polizei und dann bei der Gemeinde nach den Quarantäne-Vorschriften erkundigt. Die Gemeinde fragte anschliessend bei der Gesundheitsdirektion des Kantons nach. Diese wiederum bestätigte die Ausnahmebewilligung für die israelischen Athleten. Dieses Vorgehen findet der Gemeindeschreiber von La Punt, Urs Niederegger, nicht akzeptabel. «Wenn der Kanton solche Ausnahmebewilligungen ausstellt, wären wir gerne vorab informiert worden», findet er.

Auch Wolf kann über diese Bewilligung nur den Kopf schütteln. Er würde sich vom Kanton wünschen, dass solche Bewilligungen nicht leichtfertig vergeben würden. «Wichtig ist jetzt vor allem, dass man die Anzahl Infektionen tief halten kann.»

Die Kommunikationsstelle Coronavirus betont hingegen, bei der Beurteilung von Ausnahmebewilligungen werde die aktuelle Lage berücksichtigt.

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