Verlust deines Autos droht: Diese Verkehrsregeln in unseren Nachbarländern musst du kennen
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, kennt die üblichen Regeln: Tempolimits beachten, nicht alkoholisiert fahren und beim Parkieren auf die Beschilderung achten. Doch in einigen beliebten Reiseländern gelten Vorschriften, die viele Schweizer Autofahrer überraschen dürften. Der ADAC hat einige der ungewöhnlichsten Verkehrsregeln Europas zusammengestellt.
Italien: Ab 1,5 Promille kann sogar das Auto weg sein
Besonders teuer kann Alkohol am Steuer in Italien werden.
Wer mit mehr als 1,5 Promille erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe zwischen 1500 und 6000 Euro rechnen. Zusätzlich sind eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr und der Entzug beziehungsweise die Aussetzung der Fahrerlaubnis möglich.
Doch damit nicht genug: Im schlimmsten Fall kann das verwendete Fahrzeug eingezogen werden. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Auto dem Fahrer selbst gehört. Gehört es einer unbeteiligten anderen Person, greift diese Einziehung nicht.
Der ADAC weist darauf hin, dass ein beschlagnahmtes Fahrzeug in der Folge sogar zwangsversteigert werden kann.
Österreich verlangt 36 Euro «Blaulichtsteuer»
Auch bei einem Unfall in Österreich gibt es eine Besonderheit. Kommt es lediglich zu einem Sachschaden und könnten die Beteiligten Namen und Anschriften untereinander austauschen, ist die Polizei grundsätzlich nicht notwendig.
Wird sie trotzdem gerufen, kann die sogenannte «Blaulichtsteuer» von 36 Euro fällig werden. Offiziell handelt es sich dabei um eine Unfallmeldegebühr.
Anders sieht es selbstverständlich aus, wenn bei dem Unfall Personen verletzt wurden. Dann muss die Polizei verständigt werden.
