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Panorama

Serafe-Gebühr sinkt 2027: So viel sparen Haushalte künftig

Die Radio- und Fernsehabgabe wird günstiger. Ab 2027 sinkt die Serafe-Rechnung für Schweizer Privathaushalte. Auch zahlreiche Unternehmen werden von der Abgabe befreit.
Nikola Brankovic
vor 43 Minuten

Für die meisten Schweizer Haushalte gibt es ab dem kommenden Jahr eine kleine finanzielle Entlastung. Die jährliche Radio- und Fernsehabgabe sinkt zum 1. Januar 2027, hier erfährst du wie viel du dir sparst. Die sogenannte SRG-Initiative wurde abgelehnt, aber die stufenweise Minderung soll vorangetrieben werden.

So stark sinkt die Serafe-Gebühr

Die erste Entlastung tritt Anfang 2027 in Kraft. Gegenüber dem aktuellen Tarif sparen Haushalte zunächst 23 Franken im Jahr. Mit der zweiten Senkung ab 2029 beträgt die jährliche Ersparnis im Vergleich zu heute 35 Franken.

Die Entwicklung im Überblick:

  • 2026: 335 Franken
  • ab 2027: 312 Franken (23 Franken Ersparnis gegenüber heute)
  • ab 2029: 300 Franken (35 Franken Ersparnis gegenüber heute)

Antrag auf Senkung der Serafe-Gebühr

Der neue Betrag wird bei der Rechnungsstellung automatisch berücksichtigt. Haushalte müssen die Reduktion nicht beantragen. Serafe erhält die notwendigen Angaben zu den Haushalten aus den Einwohnerregistern der Kantone und Gemeinden.

Die beschlossene Senkung wird vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation bestätigt.

Wer die Serafe-Gebühr bezahlen muss

Grundsätzlich wird die Radio- und Fernsehabgabe pro Haushalt erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele erwachsene Personen zusammenleben oder wie viele Fernseher und Radios vorhanden sind.

Auch Haushalte ohne Fernsehgerät müssen bezahlen. Seit Anfang 2024 besteht keine Möglichkeit mehr, sich allein wegen fehlender Empfangsgeräte von der Abgabe befreien zu lassen. Wer ausschliesslich ausländische Sender oder gar keine klassischen Radio- und Fernsehprogramme nutzt, bleibt ebenfalls abgabepflichtig.

Für eine Zweitwohnung in der Schweiz fällt normalerweise keine zweite Abgabe an, wenn die betreffende Person bereits über ihren Hauptwohnsitz Teil eines abgabepflichtigen Haushalts ist. Auch Wochenaufenthalter bezahlen die Abgabe grundsätzlich nur an ihrem Hauptwohnsitz.

Bestimmte Haushalte können jedoch weiterhin von der Zahlung befreit werden. Dazu gehören insbesondere Haushalte, in denen eine Person jährliche Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV bezieht. Die Befreiung muss bei Serafe beantragt und mit einer Bestätigung der zuständigen EL-Stelle belegt werden.

Wird ein Haushaltsmitglied befreit, gilt die Befreiung für den gesamten Haushalt. Sie kann rückwirkend für maximal fünf Jahre gewährt werden, jedoch nicht für Zeiträume vor der Einführung der Haushaltsabgabe im Jahr 2019.

Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger sind dagegen nicht automatisch befreit. Nach Angaben des Bundesamts für Kommunikation ist die Radio- und Fernsehabgabe bereits im Grundbedarf der Sozialhilfe berücksichtigt.

Auch zahlreiche Unternehmen werden entlastet

Nicht nur Privathaushalte profitieren von den Änderungen. Ab 2027 wird auch die Umsatzgrenze für die Unternehmensabgabe deutlich angehoben.

Bisher müssen mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen die Abgabe grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken bezahlen. Künftig liegt die Grenze bei 1,2 Millionen Franken.

Nach Angaben des Bundes sollen dadurch ab 2027 rund 80 Prozent der Unternehmen von der Abgabepflicht befreit sein. Die Unternehmensabgabe wird nicht von Serafe, sondern von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben.

Für Privathaushalte bleibt das System dagegen gleich. Sie erhalten weiterhin automatisch ihre Rechnung – ab 2027 allerdings mit dem niedrigeren Jahrestarif von 312 Franken.

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