Neue Schweizer ID kommt am 2. November – müsst ihr eure bisherige Karte ersetzen?
Die Schweizer Identitätskarte bekommt eine zusätzliche Variante: Ab Montag, 2. November 2026, ist sie auch mit einem Chip erhältlich. Darauf werden unter anderem ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Der Bund hat den bevorstehenden Start am Montag nochmals angekündigt. Für die Bevölkerung stellt sich damit eine praktische Frage: Muss jetzt eine neue ID her? Allein wegen der Einführung besteht kein Anlass, eine noch gültige Karte vorzeitig auszutauschen.
Muss ich meine bisherige Identitätskarte ersetzen?
Die neue biometrische ID ist freiwillig. Auch künftig können Schweizerinnen und Schweizer eine Identitätskarte ohne Chip beantragen.
Wer bereits eine gültige ID besitzt, muss sie wegen des Starts im November nicht ersetzen. Ebenso wenig bedeutet die Einführung, dass bisherige Karten plötzlich für Reisen in die EU unbrauchbar werden.
Fedpol erklärt in seinen aktuellen Fragen und Antworten: Das aktualisierte Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU ist noch nicht in Kraft. Die vorgesehene Übergangsregelung ermöglicht die weitere Nutzung nicht biometrischer Karten bis zu deren Ablaufdatum. Wer regelmässig in die EU reist und keinen Pass besitzt, dem empfiehlt fedpol bei einer Neubestellung die Variante mit Chip.
Wo lässt sich die neue Schweizer ID beantragen?
Die biometrische Identitätskarte wird bei den zuständigen kantonalen Ausweisstellen erhältlich sein. Schweizerinnen und Schweizer im Ausland können sich an die zuständige Schweizer Vertretung wenden.
