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Panorama

Nach der «Amoktat» in Aarau: Jetzt wird die Psyche des Tatverdächtigen untersucht

Nach den tödlichen Schüssen in Aarau rückt der psychische Zustand des Tatverdächtigen in den Fokus. Ein Gutachten soll nun weitere Erkenntnisse liefern und Klarheit schaffen.
Nikola Brankovic

Nach der «Amoktat» in Aarau bleiben Fragen zum psychischen Zustand des Tatverdächtigen. Eine Untersuchung soll nun zeigen, wie schwerwiegend seine Probleme sind und welche Rolle sie bei der Tat gespielt haben könnten.

Psychische Probleme beim Tatverdächtigen

Nach der tödlichen «Amoktat» im Aarauer Schachen rückt nun auch der psychische Zustand des 43-jährigen Tatverdächtigen in den Fokus der Ermittlungen. Der Mann soll selbst angegeben haben, bereits seit längerer Zeit gesundheitliche beziehungsweise psychische Probleme zu haben. Auch die Behörden sehen entsprechende Hinweise.

Welche Erkrankung oder Störung tatsächlich vorliegen könnte und wie ausgeprägt diese ist, muss nun jedoch fachlich untersucht werden. Eine psychiatrische Begutachtung soll weitere Erkenntnisse liefern. Entscheidend dürfte dabei auch die Frage sein, in welchem psychischen Zustand sich der Mann zum Zeitpunkt der Schüsse befand.

Psychiatrisches Gutachten soll Klarheit bringen

Die vermuteten psychischen Probleme des Tatverdächtigen werden nun genauer untersucht. Ein psychiatrisches Gutachten soll unter anderem klären, ob eine psychische Störung vorliegt und welche Bedeutung diese für die Tat und das weitere Verfahren haben könnte.

Eine solche Beurteilung kann bei einem späteren Strafverfahren eine wichtige Rolle spielen. Allein die Tatsache, dass jemand psychische Probleme hat, bedeutet allerdings noch nicht, dass die Person für eine Tat nicht oder nur eingeschränkt verantwortlich gemacht werden kann.

Entscheidend ist vielmehr der Zustand zum Zeitpunkt der Tat. Das Schweizer Strafgesetzbuch unterscheidet dabei insbesondere zwischen voller Schuldfähigkeit, verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit.

So könnten sich psychische Probleme auf eine mögliche Strafe auswirken

Nach Artikel 19 des Schweizer Strafgesetzbuches ist eine Person nicht strafbar, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat aufgrund ihres psychischen Zustands nicht fähig war, das Unrecht ihrer Tat einzusehen oder entsprechend dieser Einsicht zu handeln.

Kommt ein Gutachten dagegen zum Schluss, dass diese Fähigkeiten lediglich eingeschränkt waren, kann das Gericht die Strafe wegen verminderter Schuldfähigkeit mildern. Psychische Probleme allein reichen dafür nicht aus. Entscheidend wäre, ob und wie stark eine mögliche psychische Störung die Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen während der Tat tatsächlich beeinflusst hat.

Für den Fall von Aarau lässt sich deshalb derzeit noch keine seriöse Prognose über ein mögliches Strafmass abgeben. Das psychiatrische Gutachten könnte für diese Frage jedoch später von grosser Bedeutung sein.

Tatverdächtiger stellte sich selbst bei der Polizei

Neue Details gibt es auch zur Festnahme des 43-Jährigen. Nach den Schüssen leitete die Polizei eine umfangreiche Fahndung ein. Eine Zeugenaussage brachte die Ermittler auf die Spur des später festgenommenen Mannes.

Noch bevor die Polizei ihn festnehmen konnte, stellte sich der Tatverdächtige schliesslich selbst. Bei seiner Einvernahme am Montag machte er laut den Behörden allerdings keine Aussagen zur Tat.

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Heute ab 14 Uhr gibt die Kantonspolizei mehr Informationen.