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Panorama

Nach 13. AHV-Rente: Jetzt fordern Gewerkschaften eine 13. Pensionskassen-Rente

Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals an Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz ausbezahlt. Nun nehmen die Gewerkschaften bereits die zweite Säule ins Visier.
Nikola Brankovic
heute um 13:54 Uhr

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert höhere Leistungen aus den Pensionskassen – und bringt dafür auch eine 13. Pensionskassen-Rente ins Spiel. Doch anders als bei der 13. AHV-Rente handelt es sich bislang lediglich um eine Forderung. Eine zusätzliche Auszahlung aus der zweiten Säule ist derzeit weder beschlossen noch steht bereits ein Einführungstermin fest.

Gewerkschaften fordern 13. Pensionskassen-Rente

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat am Donnerstag, 20. August, an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung eine Offensive für höhere Renten aus der zweiten Säule beschlossen.

Eine der zentralen Forderungen: Die Renten sollen entweder durch höhere Umwandlungssätze steigen oder durch die Einführung einer zusätzlichen 13. Pensionskassen-Rente. Das geht aus einer Mitteilung des SGB hervor.

Als Grund führt der Gewerkschaftsbund die Entwicklung der vergangenen Jahre an. Demnach sind die Neurenten aus der zweiten Säule seit 2015 real um 15 Prozent gesunken. Gleichzeitig seien bei den Pensionskassen hohe Reserven vorhanden.

Der SGB beziffert die ungenutzten freien Mittel bei den privaten Pensionskassen auf mehr als 14 Milliarden Franken. Zwischen 2020 und 2025 hätten die Pensionskassen zudem eine kumulierte Rendite von fast 18 Prozent erzielt. Zur Mitteilung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds

Auch der BVG-Mindestzins soll deutlich steigen

Die 13. Pensionskassen-Rente ist nicht die einzige Forderung der Gewerkschaften.

Der SGB will auch den BVG-Mindestzins erhöhen. Dieser liegt derzeit bei 1,25 Prozent. Für 2027 fordert der Gewerkschaftsbund einen Mindestzins von insgesamt drei Prozent.

Dieser soll sich aus einem ordentlichen Mindestzins von zwei Prozent und einem zusätzlichen Nachholzins von einem Prozent zusammensetzen. Mit letzterem sollen nach Vorstellung des SGB zu niedrige Verzinsungen aus vergangenen Jahren teilweise ausgeglichen werden.

Damit soll nicht nur die monatliche Rente stärker steigen. Eine höhere Verzinsung würde sich bereits während des Erwerbslebens auf das angesparte Altersguthaben auswirken.

Warum fordert der SGB höhere Pensionskassen-Renten?

Die Gewerkschaften kritisieren insbesondere die Entwicklung der Leistungen aus der zweiten Säule.

Nach Angaben des SGB sank der durchschnittliche Umwandlungssatz innerhalb von zehn Jahren von 6,13 auf 5,26 Prozent. Gleichzeitig seien die Altersguthaben über Jahre hinweg zu niedrig verzinst worden.

Der Umwandlungssatz bestimmt, welcher Anteil des angesparten Altersguthabens jährlich als Rente ausbezahlt wird. Ein niedrigerer Satz bedeutet bei identischem Altersguthaben entsprechend eine niedrigere jährliche Rente.

Kommt die 13. Pensionskassen-Rente jetzt wirklich?

Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um eine politische beziehungsweise gewerkschaftliche Forderung.

Das unterscheidet die Situation deutlich von der 13. AHV-Rente. Diese wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung im März 2024 angenommen und wird im Dezember 2026 erstmals ausgezahlt.

Bei der 13. Pensionskassen-Rente gibt es bislang weder einen entsprechenden Volksentscheid noch einen beschlossenen Einführungstermin.

13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember ausgezahlt

Bei der ersten Säule ist die zusätzliche Rentenzahlung dagegen bereits Realität.

Wer im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente bezieht, hat grundsätzlich Anspruch auf die 13. AHV-Rente. Die zusätzliche Zahlung entspricht einem Zwölftel der Summe der im jeweiligen Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten.

Nicht alle Rentenarten erhalten allerdings eine zusätzliche Zahlung. IV-Renten sowie Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen werden weiterhin zwölfmal jährlich ausbezahlt.

Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 ausgezahlt.

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