Motor beim Warten laufen lassen? Dieser Fehler kostet in der Schweiz 80 Franken
Kurz vor dem Laden warten, jemanden am Bahnhof abholen oder im Winter schon einmal das Auto aufwärmen: Den Motor im Stand weiterlaufen zu lassen, dürfte vielen Autofahrern bekannt vorkommen. In der Schweiz kann genau das allerdings eine Busse nach sich ziehen. Seit Anfang 2025 ist sie sogar höher als zuvor.
Motor unnötig laufen lassen kostet 80 Franken
Die rechtliche Grundlage ist eindeutig. Die Schweizer Verkehrsregelnverordnung (VRV) schreibt vor, dass Fahrzeugführer keinen vermeidbaren Lärm verursachen dürfen.
Dazu zählt ausdrücklich das unnötige Vorwärmen und Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs. Neben der Lärmbelastung soll die Vorschrift laut Bund auch die damit verbundene Luftverschmutzung verhindern.
Wer seinen Motor unnötig weiterlaufen lässt, muss mit einer Ordnungsbusse von 80 Franken rechnen. Die Ordnungsbussenverordnung führt sowohl das unnötige Vorwärmen als auch das unnötige Laufenlassen des Motors mit diesem Betrag auf.
Seit 2025 ist die Busse höher
Neu ist das grundsätzliche Verbot nicht. Geändert hat sich zum 1. Januar 2025 allerdings die Höhe der Busse.
Im Rahmen neuer Vorschriften gegen vermeidbaren Strassenlärm wurden mehrere bestehende lärmbezogene Ordnungsbussen angehoben. Beim unnötigen Laufenlassen des Motors stieg der Betrag von 60 auf 80 Franken. Das bestätigt das Bundesamt für Strassen (ASTRA).
Gleichzeitig wurden die Vorschriften gegen andere vermeidbare Fahrzeuggeräusche verschärft. Dazu gehört beispielsweise das absichtliche Erzeugen von Knallgeräuschen mit der Auspuffanlage.
Auch beim Vorwärmen des Autos droht die Busse
Besonders interessant wird die Regel im Winter. Wer morgens den Motor startet und das Auto im Stand unnötig vorwärmen lässt, während beispielsweise die Scheiben enteist werden, kann ebenfalls gegen die Vorschrift verstossen.
Denn die Ordnungsbussenverordnung unterscheidet ausdrücklich zwischen unnötigem Vorwärmen und unnötigem Laufenlassen eines stillstehenden Fahrzeugs. In beiden Fällen sind 80 Franken vorgesehen.
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