Krankenkasse zu teuer? Diese Schweizer können Prämienverbilligung bekommen
Doch nicht alle Versicherten müssen die volle Belastung alleine tragen. Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte individuelle Prämienverbilligung erhalten. Wie hoch diese Unterstützung ausfällt und wer darauf Anspruch hat, unterscheidet sich allerdings von Kanton zu Kanton.
Krankenkassenprämien sind 2026 erneut gestiegen
Die mittlere Krankenkassenprämie liegt 2026 bei 393,30 Franken pro Monat. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) einem durchschnittlichen Anstieg von 4,4 Prozent.
Für Versicherte bedeutet das im Durchschnitt eine Belastung von mehr als 4700 Franken pro Jahr – noch bevor Franchise und Selbstbehalt berücksichtigt werden. Wie hoch die tatsächliche Prämie ausfällt, hängt unter anderem vom Wohnort, der Krankenkasse, dem gewählten Versicherungsmodell und der Franchise ab.
Gerade für Haushalte mit niedrigeren Einkommen kann das schnell zur finanziellen Belastung werden. Dafür gibt es in der Schweiz die individuelle Prämienverbilligung.
Wer kann eine Prämienverbilligung bekommen?
Grundsätzlich richtet sich die Unterstützung an Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die Kantone dazu, für diese Personen die Prämien zu verbilligen.
Eine schweizweit einheitliche Einkommensgrenze gibt es allerdings nicht.
Entscheidend ist der Wohnkanton.
Die Kantone legen selbst fest,
- wer Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat,
- welche Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten,
- wie hoch die Unterstützung ausfällt,
- wie das Verfahren funktioniert,
- ob ein Antrag gestellt werden muss.
Deshalb kann es vorkommen, dass zwei Haushalte mit vergleichbarem Einkommen je nach Wohnkanton unterschiedlich behandelt werden.
Familien können besonders profitieren
Für Familien gelten besondere bundesrechtliche Vorgaben.
Bei Familien mit unteren und mittleren Einkommen müssen die Kantone die Krankenkassenprämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligen. Bei jungen Erwachsenen in Ausbildung beträgt die vorgeschriebene Verbilligung mindestens 50 Prozent.
Gerade für Familien mit mehreren Kindern kann es sich deshalb lohnen zu prüfen, ob ein Anspruch besteht.
Das BAG weist darauf hin, dass die Prämienverbilligung als sozialer Ausgleich gedacht ist, weil die reguläre Krankenkassenprämie grundsätzlich nicht nach dem Einkommen einer Person festgelegt wird.
Muss man die Prämienverbilligung selbst beantragen?
Auch das hängt vom jeweiligen Kanton ab.
In einigen Kantonen werden Berechtigte automatisch ermittelt beziehungsweise über ihren möglichen Anspruch informiert. In anderen Kantonen müssen Versicherte selbst aktiv werden und ein Gesuch einreichen.
Deshalb sollten Versicherte nicht automatisch davon ausgehen, dass sie die Unterstützung ohne eigenes Zutun erhalten.
Das BAG verweist für die zuständigen kantonalen Stellen auf das offizielle Informationsportal Priminfo. Dort lässt sich nach Wohnkanton prüfen, welche Behörde für die Prämienverbilligung zuständig ist.
Prämienverbilligung: Wie bekommt man das Geld?
Die Prämienverbilligung landet in der Regel nicht als zusätzliche Zahlung auf dem eigenen Bankkonto.
Die Kantone überweisen die Unterstützung direkt an die jeweilige Krankenkasse. Der Versicherer reduziert anschliessend die Prämie, die die anspruchsberechtigte Person bezahlen muss.
Wie gross die Entlastung tatsächlich ist, lässt sich deshalb nicht pauschal für die gesamte Schweiz sagen.
Neben dem Einkommen können je nach kantonaler Regelung weitere Faktoren für die Berechnung eine Rolle spielen.
Wohnort kann auch bei der regulären Prämie entscheidend sein
Nicht nur die Prämienverbilligung unterscheidet sich regional. Auch die regulären Krankenkassenprämien können innerhalb eines Kantons unterschiedlich hoch sein.
In Bern, Graubünden, Luzern, St. Gallen und Zürich gibt es beispielsweise drei Prämienregionen. Weitere Kantone sind in zwei Regionen unterteilt. Dadurch kann bereits die Wohngemeinde Einfluss darauf haben, wie hoch die Krankenkassenprämie ausfällt.
Für Versicherte lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf die persönliche Situation: Wer ein niedriges oder mittleres Einkommen hat, Kinder versichert oder dessen finanzielle Verhältnisse sich zuletzt verändert haben, sollte prüfen, ob im eigenen Kanton Anspruch auf eine Prämienverbilligung besteht.
Quellen: Bundesamt für Gesundheit (BAG), Krankenversicherungsgesetz/KVG sowie das Informationsportal Priminfo.