«Mein Schiff 3»: Kanaren-Reise abgesagt – wer zahlt jetzt die Heimreise?
Statt auf die Kanaren geht es zurück nach Hause: Nach dem Unfall der «Mein Schiff 3» am Sonntagabend ist die geplante Kreuzfahrt abgesagt. Nach Informationen des NDR wurden die Passagiere aufgefordert, die Heimreise anzutreten. Das Kreuzfahrtschiff war beim Auslaufen aus Bremerhaven mit zwei Containerschiffen kollidiert. Verletzte wurden nicht gemeldet.
Wer muss die Heimreise bezahlen?
Welche Kosten TUI Cruises den Gästen konkret erstattet und wie die Rückreise organisiert wird, liess sich anhand der bislang verfügbaren Mitteilungen noch nicht abschliessend klären. Gesetzlich kommt es darauf an, welche Leistungen gebucht wurden und welches Recht für den Reisevertrag gilt.
Bei einer abgebrochenen Pauschalreise kann der Veranstalter verpflichtet sein, die Rückbeförderung zu organisieren. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede selbst gebuchte Fahrt bis zur eigenen Haustür erstattet wird.
Gilt Schweizer Pauschalreiserecht, sieht Artikel 13 vor: Kann ein erheblicher Teil der Reise nicht erbracht werden und ist keine geeignete Fortsetzung möglich, muss der Veranstalter eine gleichwertige Beförderung zum Abreiseort oder zu einem anderen vereinbarten Ort bereitstellen. Dafür darf er keinen Preisaufschlag verlangen.
Für einen Schweizer Gast ist deshalb entscheidend, ob beispielsweise die An- und Rückreise ab der Schweiz zum gebuchten Paket gehören oder ob die Kreuzfahrt erst in Bremerhaven beginnt. Eine separat organisierte Anreise muss gesondert beurteilt werden.
