AHV-Rentenalter steigt 2027: Diese Frauen müssen länger auf ihre Rente warten
Die schrittweise Erhöhung des AHV-Referenzalters für Frauen geht 2027 in die nächste Runde. Frauen des Jahrgangs 1963 erreichen das ordentliche Referenzalter mit 64 Jahren und neun Monaten. Das sind drei Monate später als Frauen des Jahrgangs 1962.
Diese Frauen sind von der Erhöhung 2027 betroffen
Für Frauen gelten je nach Geburtsjahr folgende Referenzalter:
- Jahrgang 1961: 64 Jahre und drei Monate
- Jahrgang 1962: 64 Jahre und sechs Monate
- Jahrgang 1963: 64 Jahre und neun Monate
- Jahrgang 1964 oder jünger: 65 Jahre
Im Jahr 2027 betrifft der nächste Erhöhungsschritt damit Frauen, die 1963 geboren wurden. Je nach Geburtsmonat beginnt ihr Anspruch auf die ordentliche AHV-Rente zwischen November 2027 und Oktober 2028.
Eine im Januar 1963 geborene Frau erreicht beispielsweise im Oktober 2027 das Referenzalter von 64 Jahren und neun Monaten. Ihr Rentenanspruch beginnt grundsätzlich im darauffolgenden Monat.
Die detaillierten Referenzalter und Übergangsregeln führt das Bundesamt für Sozialversicherungen zur Reform AHV 21 auf.
Eine frühere Pensionierung bleibt möglich
Frauen des Jahrgangs 1963 müssen nicht zwingend bis 64 Jahre und neun Monate erwerbstätig bleiben. Als Angehörige der Übergangsgeneration können sie ihre AHV-Rente bereits ab 62 Jahren vorbeziehen.
