Gericht weist Klage der Schule Weesen-Amden ab
Die «Burn-out-Schule»: Diesen unrühmlichen Titel gab der «Blick» der Oberstufenschule Weesen-Amden (OSWA) im Juni 2014. Hintergrund war, dass sich kurz nach Weihnachten 2013 gleich mehrere Lehrpersonen hatten krankschreiben lassen, angeblich wegen eines arbeitsplatzbedingten Burn-outs.
Ist ein Mitarbeiter krank, so muss ihm der Arbeitgeber weiterhin Lohn bezahlen. Dafür erhält dieser von der Versicherung sogenanntes Krankentaggeld: Für jeden Tag, den der Arbeitnehmer ausfällt, bekommt der Arbeitgeber Geld. Bloss: Die Versicherung stellte sich in diesem Fall auf den Standpunkt, dass der Arbeitnehmer bereits ab März 2014 wieder arbeitsfähig gewesen wäre. Dies habe sich nach einem langwierigen Hin und Her mit verschiedenen Gutachten und Attesten von Ärzten, darunter auch Vertrauensärzte der Versicherung, herausgestellt. Die Versicherung stellte die Zahlungen per 1. April 2014 ein, obwohl eines der Arztzeugnisse dem Lehrer eine Krankheit bis Juni 2015 bescheinigte.
90 000 Franken verloren
Für Andreas Mang, heutiger Präsident der OSWA, ist indes klar: «Wenn die Versicherung aufgrund der Atteste ihrer Vertrauensärzte bereits früh davon überzeugt gewesen ist, dass der Versicherte sich eine neue Stelle suchen kann, hätte sie ihn abmahnen und ihm eine angemessene Frist setzen müssen, in der er eine neue Arbeit aufnehmen muss.» Ab diesem Zeitpunkt hätte die Schule dem Lehrer keinen Lohn mehr bezahlen müssen.
«Wir haben die Versicherung nach dem Vorfall schon vor Jahren gewechselt.»
Andreas Mang, Präsident OSWA
Es kam aber anders: Der Lehrer legte am 24. Juni den Bericht eines Arztes vor, der ihm eine Arbeitsunfähigkeit für mindestens ein weiteres Jahr bescheinigte. Also bezahlte die Schule weiter und wollte dieses Geld von der Versicherung zurückerhalten. Es geht um etwas mehr als 90 000 Franken. Als die Versicherung sich mit dem Hinweis auf die Einschätzung des Vertrauensarztes, dass der Lehrer bereits ab März 2014 wieder arbeitsfähig gewesen wäre, weigerte, das Geld zu bezahlen, klagte die OSWA vor dem Versicherungsgericht.