Drei Arbeiter wegen Baustellenbrand vor Gericht
Drei Bauarbeiter mussten sich gestern vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verantworten. Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 2. Juni 2017. Im ersten Obergeschoss der Baustelle brach ein Brand aus. Die Beschuldigten hatten dort am Nachmittag zuvor sogenanntes Bitumen verschweisst. Dabei handelt es sich um ein zähflüssiges schwarzes Erdöl-Produkt.
Als sie um 14 Uhr mit den Arbeiten fertig waren, warteten sie noch rund eine Stunde und kontrollierten die Stellen, wo sie die Arbeiten ausgeführt hatten noch einmal. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, dass die drei – ein Flachdachisoleur, der für die Arbeiten verantwortlich war, ein Dachdecker sowie ein Lehrling – die geforderten Sorgfaltsmassnahmen nicht eingehalten hätten. Weil sie sich nach einer Stunde entfernten und keine Nachkontrollen organisierten, sei es später zum Brand gekommen. Dafür sollen die Arbeiter zu bedingten Geldstrafen in der Höhe von je 2400 Franken bei zwei Jahren Bewährung und einer Busse von je 480 Franken verurteilt werden.
Arbeiter lassen Anwälte sprechen
Die Beschuldigten wollten sich gestern nicht zum Vorfall äussern. Das Reden überliessen sie ihren Anwälten, die alle in etwa dasselbe sagten: Hauptargument für die Unschuld ihrer Mandanten war, dass in der Holzplatte, welche später brannte, aufgrund der Schweissarbeiten gar kein Schwelbrand habe entstehen können: «Ein Gasbrenner hat eine Temperatur von mindestens 700 Grad. Berührt die Flamme die Weichfaserplatte aus Eichenholz, beginnt diese sofort zu brennen», fasste einer der Anwälte zusammen.
Für die Anwälte der Beschuldigten ist klar, dass der Brand nicht wegen der Arbeiten ausbrach.