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Leben & Freizeit

Workshops zum Testament vor dem Tod

Südostschweiz
04.09.2019, 04:30 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht hat den Schutz von urteilsunfähigen Menschen und ihrem Vermögen erhöht. Nun entstehen dadurch Situationen, die Familienangehörige als Zumutung und Einmischung durch die Kesb empfinden, heisst es in einer Mitteilung. Letztlich zu unrecht, denn das Problem sei eigentlich nicht die Kesb, sondern die Betroffenen, weil sie nicht entsprechend vorgesorgt hätten.

Konflikte mit der Kesb vermeiden

Das neue Gesetz gebe nämlich Instrumente in die Hand, mit denen jeder selber bestimmen könne, wer handeln darf und welche Kompetenzen diese Person hat, sollten man als Folge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selber handeln können.

Deshalb solle man diese neuen Selbstbestimmungsinstrumente – den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung – nutzen, so die Mitteilung. Dann gebe es diese «Konflikte» mit der Kesb nicht. Denn im Vorsorgeauftrag – einer Art «Testament vor dem Tod» – bestimme jeder selbst, was dereinst gilt, sollten man urteilsunfähig werden. Und in der Patientenverfügung lege man fest, welche medizinischen Massnahmen noch erwünscht sind und welche nicht.

Zweistündige Workshops

Vor allem der Vorsorgeauftrag sei ein hilfreiches Dokument. Im Kanton Glarus biete Spälti Vorsorge&-Aufträge zweistündige Workshops an, wie die Verantwortlichen schreiben. Mit Beispielen und hilfreichen Unterlagen werde aufgezeigt, wie ein Vorsorgeauftrag verfasst wird und worauf zu achten ist.

Dass der Vorsorgeauftrag wichtig ist, zeige allein schon der Umstand, dass zum Beispiel die eigenen Kinder oder der Lebenspartner bei eintretender Urteilsunfähigkeit von Gesetzes wegen nicht vertretungsberechtigt sind.

Ab Dienstag, 10. September, 9 Uhr, Landesbibliothek Glarus, Kursdauer jeweils zwei Stunden.

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