Wie tiergerecht soll die Jagd sein müssen?
Der Kanton Glarus verlangt von den Jägerinnen und Jägern, dass sie «die anerkannten Grundsätze weidgerechten Verhaltens» befolgen.
Zu diesem Thema stellt der grüne Landrat Karl Stadler aus Schwändi dem Regierungsrat nun Fragen. Gemäss Stadler verlangen die Grundsätze von Jagdschweiz, der Schweizer Dachorganisation, unter anderem, dass die Würde des gejagten Tieres geachtet wird. Und das Tier muss auch die Chance haben, dem Jäger zu entkommen.
Die Jagd im Kanton habe sich in den letzten Jahren verändert, und der Gebrauch technischer Hilfsmittel habe sich stark ausgeweitet: Fotofallen mit Live-Zugriff, Nachtsichtgeräte und so weiter würden verwendet.
Wild wird eingekesselt
Es komme sogar vor, dass mit diesen Hilfsmitteln leicht zugängliche Gebiete auch in Siedlungsnähe nach möglicher Beute abgesucht würden. «Anschliessend wird das vorgefundene Wild in grossen Treiber- und Jägergruppen eingekesselt und bejagt, ohne dass für die Tiere eine Flucht- oder Deckungsmöglichkeit besteht.»
Der Bund verbiete diese Geräte für die Jagd nicht ausdrücklich, doch die Kantone könnten sie einschränken. Laut Stadler verbieten Nachbarkantone wie Graubünden oder St. Gallen solche Hilfsmittel ganz oder teilweise.
Aufgabe fair erfüllen
Aus forstlicher und landwirtschaftlicher Sicht seien bestimmte Abschusszahlen etwa beim Reh, Hirsch oder Wildschwein anzustreben. Das ist laut Stadler anerkannt. «Trotzdem stellt sich die Frage, inwiefern diese Hilfsmittel mit dem Anspruch auf weidgerechtes Verhalten vereinbar sind.» Deshalb fragt er den Regierungsrat in der Interpellation:
- wie er diese Frage beurteilt und
- ob er bereit sei, die Jagdvorschriften zu überprüfen und allenfalls die neuen technischen Hilfsmittel wie Fotofallen, Drohnen oder Wärmebildgeräte bei der Jagd zu verbieten oder einzuschränken.