Warum Medien bei Suiziden zurückhaltend berichten
Medien tragen mit ihrer Berichterstattung zur Meinungsbildung bei. Sie sind unter anderem der Objektivität, der Wahrheit und der Öffentlichkeit verpflichtet. Wo Verpflichtungen bestehen, braucht es Regelwerke und Rahmenbedingungen innerhalb derer sich Journalistinnen und Journalisten bewegen können und die es ermöglichen, journalistische Arbeit zu bewerten und allenfalls zu korrigieren. In der Schweiz sind diese Regeln und Verhaltensrichtlinien in der «Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten» und in den dazugehörigen Richtlinien festgehalten. Kontrollierende und einflussnehmende Instanz hierzu ist der Presserat.
Nachahmer vermeiden
Die Richtlinie 7.9. des Schweizer Presserats hält fest, wann und wie Medien über Suizide berichten. Sie hält fest, dass bei Suizidfällen grösste Zurückhaltung geboten ist. Warum dies so ist, erklärt Vinzenz Wyss, Professor für Journalistik an der ZHAW auf Anfrage von Radio Südostschweiz: «Es ist klar, dass ein Suizid immer sehr stark die Intimsphäre betrifft. Nicht nur diejenige der Person, die freiwillig aus dem Leben geschieden ist, sondern auch diejenige von Angehörigen. Ausserdem weiss man aus der Forschung, dass die Berichterstattung über Fälle von Suizid Nachahmungstaten auslösen.» Dies sei eine Verantwortung, die der Journalismus nicht übernehmen sollte, ergänzt Wyss.
Persönlichkeit schützen
Auch in der Ausbildung von Journalisten bei Somedia sind solche Fälle immer wieder ein Thema, wie Pieder Caminada, Projektleiter Ausbildung erklärt: «Es ist immer eine heikle Sache. Ich halte die jungen Journalistinnen und Journalisten jeweils dazu an, sich zu überlegen, was eine allfällige Berichterstattung für die Angehörigen der verstorbenen Person bedeuten würde.» Es gehe dabei immer auch um den Persönlichkeitsschutz und die Medien der Somedia seien sehr zurückhaltend, wenn es um die Berichterstattung zu Suizidfällen geht.
Zurückhaltung auch bei Ausnahmen
Nur in Ausnahmefällen sollen Medien über einen Suizid berichten. Dies sei der Fall, wenn ein übergeordnetes öffentliches Interesse bestehe. Sei es, weil beispielsweise eine Person des öffentlichen Lebens entschieden habe, sich das Leben zu nehmen oder weil ein Suizid im Zusammenhang mit einem von der Polizei gemeldeten Verbrechen steht, wie der Internetseite des Presserates zu entnehmen ist. Aber auch in solchen Fällen sei Zurückhaltung gefragt. Da sind sich die beiden angefragten Experten einig. Caminada zusammenfassend: «Wenn begründet entschieden wird, dass über einen Fall berichtet wird, geht es immer darum, die Berichterstattung zurückhaltend und nicht voyeuristisch zu gestalten».
Reden hilft
Es gilt als allgemein bekannt, dass Vorbeugen die beste Medizin ist. Entsprechend wichtig ist das Angebot an Hilfestellungen wie beispielsweise das der Dargebotenen Hand, die jederzeit anonym und kostenlos über die Telefonnummer 143 erreichbar ist. (dje)