Umfahrung Uznach: Bis zum Spatenstich vergehen noch Jahre
Es ist ein Megaprojekt, mit dem sich die Gastergemeinden in dieser Form seit acht Jahren beschäftigen: die regionale Verbindungsstrasse A53-Gaster. Der Verkehr soll dereinst auf diese Umfahrungsstrasse gelenkt werden, so eines der Ziele der Region Zürichsee-Linth und des federführenden kantonalen Tiefbauamtes. Dadurch können unter anderem die Siedlungsgebiete aufgewertet werden. Auch das Städtli in Uznach rechnet mit einer massiven Aufwertung, wenn die Umfahrungsstrasse dereinst gebaut sein sollte.
Am Mittwoch wurde die optimierte Linienführung der Umfahrungsstrasse mit ihren einzelnen Teilabschnitten der Öffentlichkeit vorgestellt.
Tunnel verteuert Projekt nicht
Wie Kantonsingenieur Marcel John sagt, gibt es verschiedene Szenarien, wie lange es dauern kann, bis die Dörfer und Siedlungen der Region von der Entlastung profitieren werden, welche die Planer sich durch das Millionenprojekt erhoffen.
«Aufgrund der vorgestellten Linienführung wird nun ein Vorprojekt erarbeitet», erklärt John. Dass wegen der neuen Tunnellösung im Gebiet Rotfarb die Kosten aus dem Ruder laufen könnten, verneint der Kantonsingenieur: Erstens gebe es keinen eigentlichen Kostenrahmen, die Kosten ergäben sich erst durch den Prozess und die definitive Streckenführung. «In der Zweckmässigkeitsbeurteilung zum Projekt im Jahr 2011 rechneten wir mit Kosten von rund 95 Millionen Franken.» Auf das ganze Projekt gesehen, werde sich wegen der von den Planern favorisierten Tunnelvariante der Kostenrahmen nicht verändern.
Abschluss der Studienphase
Zweitens seien die Kosten schwierig zu beurteilen, weil bei einigen Abschnitten noch unklar ist, welche Variante zum Zug kommen soll. «Die Varianten, welche wir nun vorgestellt haben, sind aus planerischer Sicht die besten», betont John. Diese dienten nun als Basis für das Vorprojekt, das auch den Abschluss der Studienphase signalisiere, so John weiter.
Bevor jedoch etwas bestimmt ist, haben die Gemeinden mehrere Möglichkeiten, sich einzubringen: Das Vorprojekt wird 2018 Schmerikon, Uznach und Kaltbrunn als Standortgemeinden zur Stellungnahme vorgelegt. «Darin können sie Projektänderungsanträge stellen», sagt John.
Bürger können Beschlüsse kippen
Danach erstellt das Tiefbauamt das Genehmigungsprojekt, welches bis Ende 2018 vorliegen soll. Auch dazu wird in den erwähnten Gemeinden eine Anhörung stattfinden. Die Zustimmung zum Projekt sowie der Kreditbeschluss der jeweiligen Gemeinden unterstehen dem fakultativen Referendum. Kommt dieses in einer der Standortgemeinden zustande, wird dort über den Gemeinderatsbeschluss an der Urne abgestimmt.
Gibt es einen gemischten Beschluss, zum Beispiel zwei Ja und ein Nein, kommt die Regierung ins Spiel. «Diese müsste quasi als Schiedsrichter die übergeordneten Interessen abwägen und einen Entscheid fällen», erklärt John. Falls alle Standortgemeinden ja sagen, muss auch der Kantonsrat das Projekt noch genehmigen – auch dieser Beschluss ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Falls es erfolgreich ergriffen werden sollte, würde kantonal über das Projekt abgestimmt.
Bis zum Spatenstich dauerts noch
Die Planer rechnen im besten Fall damit, die Planauflage 2020 durchführen zu können. Das sei der unsicherste Teil des Prozesses, wegen der möglichen Rechtsmittelverfahren. Je nachdem, wie streitfreudig die Parteien sind, kann das dauern. Zwei Jahre dürften auf kantonaler Ebene vergehen, falls der Instanzenweg gegangen wird. Geht ein Streitfall bis ans Bundesgericht, kann das nochmals zwei bis drei Jahre dauern.
Das würde bedeuten, dass von der Planauflage im 2020 bis zum Spatenstich nochmals rund fünf Jahre ins Land ziehen würden.