Schiessen ins Erdreich bald ein Tabu
Alle Schiessanlagen in der Schweiz sollen mit emissionsfreien, künstlichen Kugelfängen ausgerüstet werden. So will es der Bund. Dies, um zu verhindern, dass Schadstoffe ins Erdreich gelangen. Werden die Schiessanlagen mit diesen Kugelfängen ausgestattet, erhält der Kanton Gelder vom Bund. Allerdings nur noch bis Ende 2020. Ansonsten entfallen diese Beiträge.
Graubünden hat deshalb reagiert und das kantonale Umweltschutzgesetz teilrevidiert. Nun hat die Regierung die Botschaft zur Teilrevision des kantonalen Umweltschutzgesetzes zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Mit dieser sollen die Rechtsgrundlagen für die Forderung des Bundes geschaffen werden.
Grosser Sanierungsbedarf
Im Kanton Graubünden sind rund die Hälfte der Schiessanlagen noch nicht mit künstlichen Kugelfangsystemen (KFS) ausgerüstet. Dem Kanton Graubünden und den Gemeinden würden in diesem Fall gemäss aktueller Schätzung Bundesbeiträge von durchschnittlich rund 60 000 Franken pro Anlage für die altlastenrechtliche Sanierung von Schiessanlagen entgehen, was beim heutigen Stand ungefähr 4,4 Millionen Franken ausmachen würde.
Gemäss Revisionsvorlage werden nun Schiessanlagen, welche bis zum 31. Dezember 2020 nicht mit KFS ausgerüstet sind, für den Weiterbetrieb gesperrt. Wird die Sperrung missachtet, müssen die für die Sperrung verantwortlichen Standortgemeinden für die Ausfallkosten aufkommen.
Schiessstände müssen schliessen
Für einige Schiessanlagen wird die Teilrevision das Ende bedeuten. Carl Frischknecht, Präsident des Bündner Schiesssportverbands (BSV), schätzt, dass bis Ende 2020 etwa 13 Anlagen (zehn 300-Meter- und drei 25/50-Meter-Anlagen) keine Kugelfangsanierung vornehmen und schliessen werden. Dies sind mehr als zehn Prozent im «ausserdienstlichen Schiesswesen». Frischknecht rechnet damit, dass sich auch zehn bis 15 Vereine auflösen oder fusionieren werden. Dies, weil der finanzielle Aufwand zu hoch wäre.