Graubünden leistet humanitäre Hilfe
Jedes Jahr wird der Betrag von 160'000 Franken vom grossen Rat freigegeben. Das Geld stammt aus dem allgemeinen Staatshaushalt und wird ausschliesslich an gemeinnützige Projekte vergeben. Jährlich gehen zwischen 20 und 30 Anträge ein und nach vorgegebenen Kriterien vergibt man die Gelder anschliessend an ausgewählte Projekte. Kanzleidirektor Daniel Spadin erklärt, welche Organisationen Geld vom Kanton Graubünden erhalten. «Einerseits werden solche Gelder für Katastrophenhilfe gesprochen, aber auch für anerkannte schweizerische Hilfsorganisationen und lokale Initianten.»
Die Kriterien, die eine Hilfsorganisation erfüllen muss, um von einem solchen Beitrag zu profitieren sind klar: «Die Organisation muss über ein Gütesiegel der ZEWO verfügen. Zudem muss eine Zusammenarbeit mit der DEZA (Direktion für Entwicklungszusammenarbeit) bestehen. Die lokalen Initianten müssen der Standeskanzlei ausserdem ihre Statuten und das Vorstandsverzeichnis des Vereins sowie dessen Bilanzen und aktuelle Jahreszahlen vorlegen», erklärt Spadin. Nur dann kann auf einen Antrag eingegangen werden.
Kontrollieren, wie und wo die Gelder verwendet werden, tue man aber nicht, sagt der Kanzleidirektor. Man gehe davon aus, dass Organisationen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, die gesprochenen finanziellen Mittel ordnungsgemäss einsetzen.
Dieses Jahr erhielt bisher unter Anderem bereits das Schweizerische Rote Kreuz für Mozambique, Fastenopfer für Laos und die Caritas für Uganda entsprechende Gelder.