Bremsen – kein Stillstand
Seit Montagmittag müssen viele Gastronomieunternehmen, Detailhandelsgeschäfte und Unterhaltungsstätten wie Hallenbäder, Bibliotheken, Theater und Kinos in Graubünden geschlossen bleiben. Die Ankündigung dieser Massnahmen hat im Gewerbe offenbar für Unsicherheit gesorgt, wie Jürg Michel, Direktor des Bündner Gewerbeverbandes (BGV), auf Anfrage von «suedostschweiz.ch» erklärte. Die Regelung sei klar und dennoch bedürfe sie Erläuterungen. «Das haben die vielen Anfragen am Montagmorgen gezeigt», ergänzte Michel. Entsprechend seien die Mitglieder mittels Newsletter nochmals über die einzelnen Punkte informiert worden:
- Einkaufsläden, Warenhäuser, Detailhandelsgeschäfte, Restaurants, Bars und Cafés bleiben geschlossen
- Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Banken, Postschalter, Kioske und Tankstellenshops können geöffnet bleiben
- Mahlzeitenlieferungen wie Pizzakuriere bleiben erlaubt
- Hotels können geöffnet bleiben, dürfen aber nur Übernachtungsgäste bewirten
- Die Bevölkerung soll die Mobilität auf das Notwendige reduzieren
Mischbetriebe: Was ist gestattet, was nicht?
Sämtliche übrigen Arbeiten und Dienstleistungen in Gewerbe, Industrie und Dienstleistung seien bis jetzt (Stand 16. März 17 Uhr) keinen Einschränkungen unterstellt und dürfen weiterbetrieben werden. Das bedeutet, dass Mischbetriebe, in denen erlaubte und verbotene Tätigkeiten aufeinandertreffen, diese voneinander trennen müssen. So kann eine Bäckerei mit Restaurant weiterhin produzieren und die Produkte im Laden auch verkaufen. Das Restaurant muss jedoch geschlossen bleiben. Eine Autogarage mit Werkstätte darf weiterhin Reparaturen durchführen, darf aber die Verkaufsabteilung nicht öffnen.