Bremsen – kein Stillstand
Seit Montagmittag müssen viele Gastronomieunternehmen, Detailhandelsgeschäfte und Unterhaltungsstätten wie Hallenbäder, Bibliotheken, Theater und Kinos in Graubünden geschlossen bleiben. Die Ankündigung dieser Massnahmen hat im Gewerbe offenbar für Unsicherheit gesorgt, wie Jürg Michel, Direktor des Bündner Gewerbeverbandes (BGV), auf Anfrage von «suedostschweiz.ch» erklärte. Die Regelung sei klar und dennoch bedürfe sie Erläuterungen. «Das haben die vielen Anfragen am Montagmorgen gezeigt», ergänzte Michel. Entsprechend seien die Mitglieder mittels Newsletter nochmals über die einzelnen Punkte informiert worden:
- Einkaufsläden, Warenhäuser, Detailhandelsgeschäfte, Restaurants, Bars und Cafés bleiben geschlossen
- Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Banken, Postschalter, Kioske und Tankstellenshops können geöffnet bleiben
- Mahlzeitenlieferungen wie Pizzakuriere bleiben erlaubt
- Hotels können geöffnet bleiben, dürfen aber nur Übernachtungsgäste bewirten
- Die Bevölkerung soll die Mobilität auf das Notwendige reduzieren
Mischbetriebe: Was ist gestattet, was nicht?
Sämtliche übrigen Arbeiten und Dienstleistungen in Gewerbe, Industrie und Dienstleistung seien bis jetzt (Stand 16. März 17 Uhr) keinen Einschränkungen unterstellt und dürfen weiterbetrieben werden. Das bedeutet, dass Mischbetriebe, in denen erlaubte und verbotene Tätigkeiten aufeinandertreffen, diese voneinander trennen müssen. So kann eine Bäckerei mit Restaurant weiterhin produzieren und die Produkte im Laden auch verkaufen. Das Restaurant muss jedoch geschlossen bleiben. Eine Autogarage mit Werkstätte darf weiterhin Reparaturen durchführen, darf aber die Verkaufsabteilung nicht öffnen.
Forderung von Pro Velo bereits erfüllt
Pro Velo, der Nationale Verband für die Interessen der Velofahrenden, hat am Montag eine Mitteilung verschickt, in der sie fordert, dass Velo-Reparaturwerkstätten geöffnet bleiben müssen. So könne sichergestellt werden, dass Menschen, die nicht mehr mit dem ÖV fahren möchten, aufs Velo umsteigen können. Eine Forderung, die mit der aktuellen Regelung im Kanton Graubünden bereits erfüllt ist: Ein Velogeschäft mit Reparaturgarage darf weiterhin Velos reparieren. Der Verkaufsladen aber muss geschlossen bleiben.
Massive Auswirkungen
Die bisherigen und die neuen Massnahmen haben für die betroffenen Betriebe zum Teil massive finanzielle Auswirkungen. An erster Stelle stehen gegenwärtig Probleme der Lohnfortzahlungspflicht und die Beseitigung von Liquiditätsengpässen. «Wir stehen mit den verantwortlichen Behörden im Kanton in engem und regelmässigem Kontakt. Die Behörden sind sich der Problematik für das Gewerbe bewusst», sagte Michel und ergänzte: «Wir stehen auch mit Banken in Kontakt, um möglichst rasch Lösungen für das Gewerbe zu finden.»