Abfuhr für Bündner Kindergartenlehrpersonen
Der Verband Lehrpersonen Graubünden (Legr) zog zusammen mit der Frauenzentrale Graubünden und Einzelklägerinnen vor Gericht. Sie hielten in ihrer Klage fest, dass der Lohn von Lehrpersonen auf der Stufe Kindergarten diskriminierend sei. Wie die Geschäftsstelle des Legr mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Graubünden nun nach dreieinhalb Jahren ein Urteil in der Sache gefällt. Es erkenne keine Diskriminierung in den Löhnen der Lehrpersonen und habe die Klage abgelehnt.
Werden Bündner Kindergärtnerinnen diskriminiert?
Die klagenden Verbände zeigen sich schockiert über das Urteil. Laut Legr wird das Urteil nicht so einfach hingenommen und mögliche nächste Schritte werden geprüft. Beim Urteil stütze sich das Gericht im Wesentlichen auf eine Arbeitsplatzbewertung, die von der Gegenpartei während des Gerichtsverfahrens durchgeführt worden sei. Dies, obwohl die klagenden Verbände eine unabhängige Beurteilung der Arbeitsaufgaben von Kindergartenlehrpersonen und der Vergleichsberufe gefordert hätten.
In Glarus wurde anders entschieden
Ein Vergleich mit dem Kanton Glarus zeigt gemäss Legr, dass das Gutachten nicht neutral erstellt wurde. Dort wurde mit dem identischen Instrument eine höhere Bewertung der Arbeit im Kindergarten belegt. Die Glarner Kindergartenlöhne wurden aufgrund dessen massiv angehoben und denen von Primarlehrpersonen gleichgestellt. (rac)