Vorgezogene Polizeistunde ist längst nicht allen bekannt
Das Gastwirtschaftsgesetz der Stadt Chur besagt, dass Gastronomen ihre Betriebe von 6 bis 24 Uhr geöffnet haben dürfen. Dabei regelt der Stadtrat die Ausnahmen für längere oder eben auch für kürzere Öffnungszeiten. Letztere kommt bei den Aussenwirtschaften in der Churer Altstadt zum Tragen, erklärt Roland Hemmi von der Stadtpolizei Chur. In der Altstadt müssen nämlich die Gastronomen mit Aussenwirtschaft ihre Gäste bereits um 23 Uhr nach drinnen bitten. Mit dieser Regelung möchte man den Bedürfnissen der Gastronomen entgegenkommen und gleichzeitig den Anwohnern die Nachtruhe gewährleisten.
Es scheint, als habe der neu zugezogene Churer Jerry Riesch diese Regelung nicht gekannt. Denn er beschwerte sich auf Facebook darüber, dass er und seine Freunde in der Churer Altstadt von der Polizei noch vor 24 Uhr weggeschickt wurden.
Hemmi bestätigt, dass bei der Stadtpolizei an diesem Abend mehrere Lärmbeschwerden eingegangen waren. Aus diesem Grund patrouillierten Polizisten in der Churer Altstadt. Diese hätten die Gäste jeweils korrekt, aber bestimmt aufgefordert, in das Lokal reinzugehen.
Klassisches Spannungsfeld
Solche Vorfälle gibt es gemäss Stadtpolizei mehrmals in der Woche. Das sei auch auf die lauen Sommerabende zurückzuführen. Seitens Stadt verstehe man, dass die Gäste draussen sein möchten, jedoch müsse man auch die Bedürfnisse der Anwohner sehen, die gerade bei warmen Temperaturen mit offenem Fenster schlafen möchten.
Die Polizei versuche stets zu sensibilisieren und den Gästen zu erklären, dass Anwohner ihre Nachtruhe wünschen. Den einen Gästen sei zum Teil gar nicht bewusst, dass sie jemanden stören könnten, so Hemmi. Trotzdem seien die Restaurantbesucher oft nicht besonders erfreut über den Besuch der Ordnungshüter. Vor allem, wenn Alkohol im Spiel sei, würden die Leute weniger Verständnis zeigen.