Zum Hauptinhalt springen
Glarus

Die «Südostschweiz» hat korrekt über die Braunwalder Chefärztin berichtet

Daniel Fischli
15.01.2024, 04:30 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Ein Bericht in den «Glarner Nachrichten» von Ende Februar über einen Strafprozess vor dem Kantonsgericht hat zu einer Beschwerde beim Schweizer Presserat geführt. Vor Gericht stand damals als Beschuldigte die ehemalige Chefärztin der Rehaklinik Braunwald. Ihr wurde vorgeworfen, im Jahr 2021 die Massnahmen gegen Corona in der Klinik nicht korrekt umgesetzt zu haben.

Der Beschwerdeführer vor dem Presserat, der nicht Teil der Berichterstattung war, rügte, die Chefärztin sei durch den Artikel identifizierbar gewesen. Dies widerspreche dem im Journalistenkodex geforderten Schutz der Privatsphäre. Im Kodex heisst es: «Bei der Gerichtsberichterstattung wägen Journalistinnen und Journalisten Namensnennung und identifizierende Berichterstattung besonders sorgfältig ab.» In der Regel werden in der Gerichtsberichterstattung die beteiligten Personen unkenntlich gemacht. Nur in Ausnahmefällen wird von diesem Grundsatz abgewichen.

Zwar wurden im Artikel in den «Glarner Nachrichten» nur die Funktion und der Arbeitsort, nicht aber der Name der Chefärztin genannt. Aber die Angaben im Text würden die Identifizierung leicht machen, so der Beschwerdeführer. Die Leser würden geradezu gereizt, herauszufinden, um wen es sich handle.

Es besteht ein öffentliches Interesse

Der Presserat hat die Beschwerde kürzlich abgewiesen, der Journalistenkodex sei nicht verletzt worden. Eine identifizierende Berichterstattung sei unter Umständen zulässig, «so wenn die Betroffenen eine gesellschaftlich leitende Funktion einnehmen und in diesem Zusammenhang über sie berichtet wird». Dies sei hier der Fall: «Eine Chefärztin und Klinikdirektorin hat eine gesellschaftlich leitende Funktion inne», so der Presserat. Auch bestehe ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über die Coronaschutzmassnahmen in einer Klinik. «Es muss in einem Text, in dem es um die Verantwortung einer Chefärztin geht, möglich sein, deren Funktion zu nennen», so der Presserat.

Der Beschwerdeführer hatte ebenfalls gerügt, im Bericht sei die Unschuldsvermutung verletzt worden und es sei negativ kommentierend über die Chefärztin geschrieben worden. Der Text in den «Glarner Nachrichten» sei eine Vorverurteilung. Auch in diesen Punkten weist der Presserat die Beschwerde ab, im Text würden Fakten ausgebreitet, er sei nicht kommentierend geschrieben.

Eine Busse von 1000 Franken

Die Chefärztin stand vor bald einem Jahr vor Gericht, weil sie in der Rehaklinik in Braunwald die Coronaschutzmassnahmen nur mangelhaft umgesetzt haben soll. Die Glarner Staatsanwaltschaft hatte deswegen per Strafbefehl eine Busse von 1000 Franken ausgesprochen. Die Ärztin zog den Fall an das Kantonsgericht, welches die Busse kürzlich bestätigte. Inzwischen ist der Fall beim Obergericht hängig, weil die Ärztin das Urteil des Kantonsgerichts nicht akzeptiert hat.

Laut der Staatsanwaltschaft hat es die Chefärztin unterlassen, die Maskenpflicht für das Personal und die Patienten und Patientinnen durchzusetzen. Ausserdem seien keine Zugangsbeschränkungen für Besucher verfügt worden, und im Gastrobereich und an der Rezeption sei die Abstandsregel nicht eingehalten worden.

Die Verteidigung der Chefärztin forderte vor Gericht einen Freispruch. Sie brachte vor, die Ärztin habe nicht gewusst, dass sie für die Umsetzung der Coronaschutzmassnahmen zuständig gewesen sei. Sie habe weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. Das Gericht kommt allerdings zum Schluss, es sei Sache der Chefärztin gewesen, die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Massnahmen zu schaffen und allenfalls andere Personen mit der Aufgabe zu betrauen. Die Chefärztin sei das einzige Kadermitglied gewesen, das jeden Tag in Braunwald anwesend gewesen sei, «weshalb sie sich ihrer Verantwortung bewusst war oder dies zumindest hätte sein müssen», so das Gericht. Sie habe durch ihr Verhalten eine Vielzahl von Personen einer gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt.

Ein neuer Job

Kurz nach dem Prozess vor dem Kantonsgericht erklärte die Betreiberin der Rehaklinik Braunwald, die Firma Zurzach Care in Bad Zurzach, die Chefärztin verlasse das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Die Frau arbeitet inzwischen als Chefärztin Psychiatrie in einer anderen Schweizer Privatklinik.

Das ist der Presserat

Der Schweizer Presserat dient dem Publikum und den Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodexes, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten». Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Die Träger des Presserates sind die Journalistengewerkschaften, der Verlegerverband, die Konferenz der Chefredaktoren und die SRG.www.presserat.ch

Mehr zum Thema: Braunwald, Gemeinde Glarus
Die «Südostschweiz» hat korrekt über die Braunwalder Chefärztin berichtet | Südostschweiz