Nicht jedes Rindvieh ist eine Kuh: Mit diesen Alp-Facts könnt ihr mitreden
Alpen gibt es nicht nur in den Alpen
Die Alpwirtschaft, also der Viehtrieb auf höher gelegene Sömmerungsweiden, ist in Österreich schon für die Zeit vor 3000 Jahren nachgewiesen. Ausser in den Alpen kennt man diese Bewirtschaftungsform heute noch in den Karpaten und in den Pyrenäen. Die Alpwirtschaft war die Voraussetzung dafür, dass die Täler in den Alpen überhaupt nennenswert besiedelt werden konnten, denn auf den Talweiden und –äckern alleine hätten nicht genügend Lebensmittel produziert werden können.
Im Kanton Glarus ist etwa im Gegensatz zum Bündnerland schon früher nur der Senn mit seinem Personal und dem Vieh auf die Alpen gezogen. Die Familie blieb auf dem Talbetrieb. Deshalb gibt es im Kanton Glarus keine Maiensässe mit Dorfcharakter. Glarner Alpbetriebe haben zwei oder drei Stafel. Die Alpsaison beginnt im Frühling auf dem Unterstafel, anschliessend ziehen Senn und Vieh – falls vorhanden – auf den Mittelstafel. Im Hochsommer wird der Oberstafel bezogen und dann geht die Reise bis im Herbst wieder abwärts.
Drei Rinder sind zwei Stösse
Die Besitzer der Alpen, im Kanton Glarus sind das in der Regel die Gemeinden, sind gesetzlich verpflichtet, eine Alpordnung zu erlassen. Sie regelt, wie die Alp bewirtschaftet wird. Nach kantonalem Recht muss die Alpabfahrt spätestens am letzten Tag des Septembers stattfinden. Die Anzahl der Tiere, die auf einer Alp gesömmert werden dürfen, bemisst sich nach Stössen. Ein ist der Futterbedarf einer Kuh während 100 Alptagen. Andere Tiere werden in Kuhstösse umgerechnet. So kommen beispielsweise auf drei Rinder zwei Stösse. Durch die Alpordnung wird verhindert, dass die Alp vom Pächter übernutzt wird.