Wurde Repower um Millionen betrogen?
Wie schon der Verteidiger des EDV-Beraters am Vortag plädierte gestern auch der Anwalt des mitangeklagten Treuhänders auf vollumfänglichen Freispruch. Sein Mandant habe nichts von den fiktiven Rechnungen und somit der deliktischen Herkunft der von ihm verbuchten Gelder gewusst. Deshalb könne er auch nicht wegen Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug und schwerem Fall der Geldwäscherei verurteilt werden. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft träfen nicht zu und seien nicht bewiesen.
Auch dieser Anwalt schob die alleinige Verantwortung für den Millionenbetrug dem ehemaligen Repower-Angestellten zu, welcher geständig ist und die beiden Mitangeklagten stark belastet hat.
Repower will Schadenersatz
Der Anwalt ging auch auf die am Prozess gestellte Schadenersatzforderung der Repower AG in der Höhe von über 5,1 Millionen Franken ein. Er beantragte, die Zivilklage abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen.
Der Verteidiger rügte auch die Repower AG und machte eine Opfermitverantwortung geltend. Weder das Vieraugenprinzip noch das interne Controlling hätten funktioniert.
In die gleiche Kerbe hatte am Vortag auch schon der Verteidiger des EDV-Beraters geschlagen. Er hatte am Mittwoch gesagt, hätte man bei Repower damals den Namen des anzustellenden Wirtschaftsinformatikers gegoogelt, wäre man auf seine Verwicklung in ein früheres Betrugsverfahren aufmerksam geworden.
Viel Zeit für Replik und Duplik
Gestern Nachmittag ging es mit Replik und Duplik weiter. Der Staatsanwalt nahm Stellung zu den Plädoyers der Verteidiger und diese wiederum zum Vortrag des Staatsanwaltes. Es war ein weiteres vierstündiges Hin und Her mit gegenseitigen Schuldzuweisungen. Zum Teil auch unter der Gürtellinie, wie einer der Angeklagten im Schlusswort vermerkte. Der Verteidiger des geständigen Wirtschaftsinformatikers stellte sich erneut auf die Seite der Staatsanwaltschaft und des Privatklägers und widersprach den Ausführungen der Verteidiger der beiden Mitangeklagten. Alle Parteien hielten an ihren Anträgen fest.
Für das erstinstanzliche Regionalgericht Landquart war das komplexe Verfahren keine einfache Aufgabe. So wurde das Urteil auch nicht kurzfristig mündlich eröffnet. Die Beratung braucht Zeit. So wie die Strafuntersuchung, die sechs Jahre gedauert hat. Das Urteilsdispositiv wird in der übernächsten Woche erwartet.
Egal wie das Urteil ausfallen wird, es ist davon auszugehen, dass sich auch das Kantonsgericht Graubünden als nächste Instanz noch mit dem Fall zu beschäftigen hat. Feststeht, dass das Verschwinden von rund zwei Millionen Franken nicht nachweisbar geklärt werden konnte.