Millionen vom Käser gefordert
Tonnenweise Emmentaler soll ein Käser aus der Region produziert und verkauft haben – es war aber gar kein Emmentaler Käse, wie die Branchenorganisation Emmentaler Switzerland moniert. Der Angeklagte habe einen «normalen» Grosslochhartkäse als Emmentaler deklariert. Der Staatsanwalt spricht von mindestens 3,5 Tonnen, welche unerlaubt unter dem geschützten Markennamen «Emmentaler» in Umlauf gebracht worden seien. Damit habe der Angeklagte einen Umsatz von rund 25 Millionen sowie einen Ertrag von «etwa 2,1 Millionen» erwirtschaftet.
Emmentaler will Gewinn zurück
Der Anwalt von Emmentaler Switzerland, welche als Privatklägerin auftritt, forderte für den Imageschaden 870 000 Franken vom Angeklagten. Doch damit nicht genug: Der Anwalt hat eine Zivilklage gegen den Käser eingereicht, um den Gewinn einzufordern, den dieser «unrechtmässig erzielt» habe. Neben den 870 000 Franken stellt Emmentaler eine Zivilforderung in Höhe von 2,1 Millionen Franken.
Der Käser stand gestern und am Dienstag vor Kreisgericht. Am Dienstag standen die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft gegen den Käser und seine ehemalige Lebensgefährtin im Fokus des Prozesses. Für Delikte wie gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung, ungetreue Buchführung usw. forderte die Anklage acht Jahre und zehn Monate Gefängnis für den Käser. Die Mitangeklagte soll eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 27 Monaten erhalten, wovon sechs Monate zu vollziehen seien (Ausgabe von gestern).
«Nie, nie, nie …»
Am gestrigen zweiten Prozesstag stand nun das Plädoyer des Anwalts von Emmentaler Switzerland an. Der Käser wehrte sich vehement gegen den Vorwurf des falsch deklarierten Emmentalers: «Ich habe nie, nie, nie einen Käse als Emmentaler verkauft, nachdem die Übergangsfrist abgelaufen war.» Emmentaler wurde erst im 2006 als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen. Von da an galt eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Danach hätte der Käser seinen nicht nach den Vorgaben von Emmentaler Switzerland produzierten Grosslochhartkäse nicht mehr mit Angaben wie «Emmental» oder «Emmentaler» verkaufen dürfen. «Das tat er aber doch», wie der Staatsanwalt und auch die Privatklägerschaft anführten.
Der Klägeranwalt sagte, er sehe im Gegensatz zum Anwalt des Käsers den Wald noch sehr klar. Die Sache sei simpel: Der Angeklagte habe jahrelang – und nachweislich nach der Übergangsfrist – Käse als Emmentaler verkauft, der keiner war, hauptsächlich nach Italien.
Anwalt fordert Freispruch
Dass dort «Emmentaler» oder der Begriff «Emmental» nicht geschützt sei, wie der Käser und sein Anwalt behaupteten, stimme nicht: Es gebe mit dem «Stresa-Abkommen» einen Vertrag dazu zwischen Italien und der Schweiz. Ein Gericht in Mailand habe bestätigt, dass die beiden Begriffe auch in Italien geschützt seien. Die Dokumente legte der Anwalt gestern dem Gericht vor. «Es spielt aber gar keine Rolle», so die Meinung des Vertreters von Emmentaler Switzerland, «denn die Tat, die Falschdeklaration, passierte in der Schweiz.»
Den Anwalt des Käsers beeindruckte dies wenig. Er forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Er berufe sich auf einen «Sachverhaltsirrtum». Dieser rühre möglicherweise daher, dass der Käser von einem seiner früheren Anwälte falsch beraten wurde. Er beantragte deshalb, dieser soll noch befragt werden.
Das Kreisgericht wird in zwei Wochen das Urteil beraten und dieses den Parteien schriftlich eröffnen.