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Ehemaliger Kantonstierarzt wird nicht verurteilt
Am Donnerstag hat das Regionalgericht Regiun Engiadina Bassa Val Müstair entschieden, dass die Beweise nicht ausreichen, um den ehemaligen Kantonstierarzt Rolf Hanimann wegen Amtsmissbrauch zu verurteilen.
Im Jahr 2009 hatte Rolf Hanimann als Kantonstierarzt ein Impfobligatorium gegen die Blauzungenkrankheit erlassen. Demeter-Bauer Tumasch Planta aus Scuol wehrte sich dagegen, woraufhin Hanimann eine Zwangsimpfungbei den 120 Schafen von Planta anordnete.
Der Fall ging bis vor Bundesgericht und wurde schliesslich wieder zurück ans Regionalgericht gewiesen. Dieses entschied sich «im Zweifel für den Angeklagten». Planta zeigte sich nach Verkündung des Urteils nicht überrascht. Ob er das Urteil anfechten wird, kann er zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen.