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Ereignisse

Die Kantonspolizei hat im Fall Quadroni, in Teilen, versagt

Die Parlamentarische Untersuchungskommission hat ihren ersten Teilbericht vorgelegt. Es geht darin um die Polizeieinsätze gegen Kartell-Whistleblower Adam Quadroni. Der Bericht zeigt, innerhalb der Kantonspolizei gab es mehrfach mangelhaftes Vorgehen und mangelhafte Führung. Einflussnahme in Sachen Baukartell wurde aber nicht festgestellt.
26.11.2019, 10:00 Uhr
19.05.2026, 12:10 Uhr

Vorgeschichte

Das grosse Ganze der Geschichte um das Bündner Baukartell ist hinlänglich bekannt: Über Jahre hinweg haben sich Bauunternehmer in Südbünden über ihre Preise bei öffentlichen und privaten Bauvorhaben abgesprochen. Adam Quadroni war mit seiner Firma jahrelang bei diesen Absprachen dabei, bis er irgendwann ausgestiegen ist. Damit begannen für ihn, seine Firma und seine Familie die wirtschaftlichen Probleme. Schliesslich wandte er sich als Whistleblower zunächst an lokale Politiker und Richter, später ans kantonale Amt und schliesslich an die Wettbewerbskommission (Weko). Zu diesem Zeitpunkt war Quadronis Firma bereits in ihrer Existenz bedroht und ging schliesslich in den Konkurs.

Parallel zum wirtschaftlichen Abstieg und Ende der Firma begann auch die familiäre Situation immer schwieriger und angespannter zu werden, was zu schweren Eheproblemen führte und letztendlich zu den Eskalationen, über die die Schweiz seit dem Frühjahr 2018 nicht zuletzt nach einer vierteiligen Aufarbeitung der Geschichte durch das Online-Magazin «Republik» detailliert Bescheid weiss.

Als eine mehr oder weniger direkte Folge all dieser Entwicklungen hat der Bündner Grosse Rat erstmals in seiner Geschichte eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt, die den gesamten Kartellfall aufarbeitet.

Nun legt die PUK ihren ersten Teilbericht vor, der sich umfassend mit der persönlichen und familiären Situation von Adam Quadroni und mehreren Polizeieinsätzen in seinem Umfeld befasst. Dabei geht es primär um drei Einsätze, deren zustande kommen und die darin involvierten Personen.

Zentrale Ereignisse

  • Am 19. Dezember 2016 führt die Kantonspolizei Graubünden am Wohnort von Adam Quadroni eine Hausdurchsuchung durch und beschlagnahmt mehrere Waffen und Munition.
  • Am 15. Juni 2017 überwältigt und verhaftet eine Interventionseinheit der Kapo Graubünden Adam Quadroni in der Nähe eines Maiensässes unter dem Verdacht, es bestehe Gefahr eines erweiterten Suizids, worauf der zuständige Bezirksarzt für Quadroni eine fürsorgerische Unterbringung anordnet.
  • Am 17. November 2017 begleitet die Kapo Adam Quadronis Frau zweimal zu dessen Haus, damit sie persönliche Gegenstände gemäss richterlichem Entscheid abholen kann. Dabei werden Quadroni und seine anwesende Schwester von der Polizei gefesselt.

Vorfälle rund um diese Ereignisse

Betreffend Hausdurchsuchung 19. Dezember 2016 (sämtliche Feststellung stammen aus dem PUK-Teilbericht)

  • Bei der Hausdurchsuchung wurden Waffen und Munition sichergestellt, es existieren aber abweichende Informationen über deren Anzahl.
  • Quadroni selbst wies im Zuge der Beschlagnahmung darauf hin, dass es noch mehr Waffen gebe, die Polizei verzichtete aber darauf, diese zu suchen und zu sichern. Warum bleibt unklar.
  • Aufgrund der Untersuchung gibt es Zweifel über den Ablauf der Hausdurchsuchung. So ist nicht gesichert, dass das Vorgehen der Polizei verhältnismässig war und ob eine Dringlichkeit angenommen wurde, die nicht gegeben war.
  • Die Entscheidung für die Hausdurchsuchung wurde von einer Person, dem damaligen Postenchef der Kantonspolizei, praktisch in Alleinregie getroffen. Der Pikettoffizier, der den Einsatz auf Antrag des Postenchefs bestätigte, hat es versäumt, die notwendigen Informationen für diesen Entscheid zu hinterfragen.
  • Die Informationsquellen, auf die der Kapo-Postenchef seinen Durchsuchungsantrag stützt, sind unbekannt, und der Postenchef weigert sich, diese der PUK offenzulegen.
  • Zahlreiche Informationen und Gespräche, die im Zusammenhang mit der Situation der Familie Quadroni von verschiedenen Behördenstellen geführt wurden, sind nicht aktenkundig, bildeten aber zentrale Entscheidungsgrundlagen.
  • Der Kapo-Postenchef hat Adam Quadroni aufgrund verschiedener Gespräche mit Mitarbeitern des regionalen Sozialdienstes und der Kesb sowie einer Risikobeurteilung, die dafür nicht geeignet war und für die er nicht qualifiziert war, als stark gewaltbereite und hochgefährliche Person eingestuft.
  • Für diese Risikobeurteilung war der Postenchef weder qualifiziert, noch dazu befugt.
  • Diese Einstufung wurde in der Folge bei sämtlichen Massnahmen durch die Kantonspolizei gegen Adam Quadroni als massgebend bewertet.

Betreffend Festnahme Quadronis am 15. Juni 2017

  • Am 6. Juni kommt es im Haus der Quadronis zwischen Adam Quadroni und seiner Frau zu einer Auseinandersetzung um Schmuck und in deren Ablauf zu häuslicher Gewalt. Wobei beide den jeweils anderen beschuldigen.
  • In der Zeit zwischen dem 9. und 12. Juni hatte Frau Quadroni unter anderem Kontakt mit ihrem Hausarzt, der Kesb, einer Mitarbeiterin des regionalen Sozialdienstes und mutmasslich weiteren Behörden. Über die genauen Zeitpunkte existieren unterschiedliche Aussagen.
  • In diesen Gesprächen äussert sich Frau Quadroni besorgt über den Zustand ihres Mannes und darüber, dass er mit den gemeinsamen Kindern allein aufs Maiensäss fahren wolle.
  • Verschiedene Amtspersonen haben untereinander Kontakt, wobei es auch um Aussagen von Frau Quadroni geht. Der Kapo-Postenchef kontaktiert einen Bekannten Quadronis, um wegen Waffen im Maiensäss nachzufragen. Der Bekannte, der die Hütte ebenfalls nutzt, verneint den Verdacht und sagt aus, dass Quadroni nicht im Geringsten gewaltbereit oder gefährlich sei.
  • Am 15. Juni meldet sich Frau Quadroni bei der Polizei, weil sie fürchtet, ihr Mann wolle den drei gemeinsamen Kindern und sich selbst womöglich etwas antun. Sie erwähnt dabei mehrere handschriftliche Briefe Quadronis, in denen die Rede von erweitertem Suizid sei.
  • In der Folge beurteilen der Kapo-Postenchef, der Regionenchef und der Chef Regionenpolizei die Lage und beschliessen den Interventionseinsatz. Grundlage dafür sind das Telefon von Frau Quadroni, der Verdacht auf erweiterten Suizid, die Vermutung, es könne Waffen in der Hütte haben und der alten Einstufung Quadronis als gewaltbereit.
  • Keine der Informationen wird hinterfragt oder verifiziert, auch nicht vom zuständigen Pikettoffizier, der den Einsatz schliesslich auslöst.
  • Am Nachmittag zwischen 15 und 16 Uhr erfolgt der Zugriff in der Nähe der Berghütte. Nach Quadronis Aussage unverhältnismässig brutal.
  • Quadroni wird auf dem Polizeiposten durch den Bezirksarzt befragt und beurteilt und im Sinne einer fürsorgerischen Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen.
  • Dort wird er mehrere Tage beobachtet und danach mit dem Verdikt, es bestehe keinerlei Gefahr für Suizid oder erweiterten Suizid, wieder entlassen.

Betreffend Polizeieinsatz am 17. November 2017

  • Die Polizei begleitet Frau Quadroni zum Haus der seit der Verhaftung im Juni getrennt lebenden Quadronis, wo sie verschiedene Gegenstände abholen will.
  • Bei einem ersten Besuch verweist Quadroni auf einen richterlichen Entscheid, wonach sie nichts abholen dürfe. Die Polizei zieht sich zurück, klärt die Sachlage und kehrt einige Stunden später zurück.
  • Beim zweiten Besuch reagiert Quadroni ungehalten und aggressiv, worauf er von der Polizei handgefesselt wird.
  • Quadronis Schwester greift in die Situation ein und wird ebenfalls handgefesselt.

Schlussfolgerungen der PUK

  • Die Einstufung Adam Quadronis als gewaltbereite Person hatte weitreichende Konsequenz für alle weiteren Entwicklungen des Falls.
  • Über die Qualität dieser Einstufung bestehen erhebliche Zweifel, was den gesamten weiteren Fall infrage stellt.
  • Der Einfluss des Kapo-Postenchefs auf die gesamte Entwicklung der Ereignisse war sehr gross.
  • Eine Instrumentalisierung der Kantonspolizei im Zusammenhang mit dem Baukartell konnte nicht festgestellt werden.
  • Ein Interventionsplan für den Fall einer Trennung der Quadronis (Verhaftung im Juni 2017) dürfte zumindest bei der Person des Kapo-Postenchefs bereits Ende 2016/Anfang 2017 existiert haben.
  • Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es die «These eines erweiterten Suizids» Quadronis.
  • Der Vorermittlungsrapport und die damit verbundene Risikoeinschätzung Quadronis waren aus Sicht der PUK mangelhaft. Zum einen widersprächen sich die festgehaltenen Informationen und die tatsächlichen Gegebenheiten, zum anderen wurde die Informationsbeschaffung fast nicht dokumentiert und ist darum nicht nachvollziehbar.
  • In zahlreichen Einzelschritten haben sich Beamte der Kantonspolizei unprofessionell verhalten und es mangelt in mehreren Punkten an Kenntnis über relevante Dienstanweisungen. So sind auch die Vorgesetzten des Postenchefs ihrer Pflicht der Instruktion und Überwachung im Sinne einer Pflichtverletzung nicht nachgekommen.
  • Fast alle involvierten Stellen haben ihre Dokumentationspflicht verletzt.
  • Problematisch ist aus Sicht der PUK, dass zahlreiche involvierte Amtspersonen in verschiedenen Funktionen in die Geschehnisse involviert waren.
  • Über den Zeitpunkt der Kenntnisnahme verschiedener Sachverhalte durch die Behörden bestehen unterschiedliche und zum Teil widersprüchliche Informationen oder sogar nur Annahmen.
  • Der Interventionseinsatz durch Polizeigrenadiere verlief für sich betrachtet korrekt.

Aus dem 173 Seiten umfassenden PUK-Teilbericht (ohne Anhänge) lassen sich einige Kernaussagen herausdestillieren:

  1. Bei der Gesamtheit der Polizeieinsätze im Umfeld der Familie Quadroni lässt sich auf keiner Ebene eine Einflussnahme im Zusammenhang mit dem Baukartell und Adam Quadronis Rolle in diesem Kontext feststellen.
  2. Der Polizeieinsatz der Interventionseinheit am 15. Juni 2017 lief vorschriftsgemäss und soweit nachzuvollziehen korrekt ab.
  3. Aufgrund sämtlicher Entwicklungen, der vorhandenen Informationen und Zusammenhänge muss infrage gestellt werden, ob dieser Einsatz überhaupt in dieser Form hätte befohlen werden dürfen.
  4. Innerhalb der Kantonspolizei Graubünden muss im Fall Quadroni ein Führungsversagen festgestellt werden.

Wir waren live bei der Medienkonferenz rund um die Ergebnisse des Teilberichts dabei:

https://www.facebook.com/suedostschweiz/videos/438114497139697/?__xts__[0]=68.ARA2_Sk2VU7yew5rBxet262QffyCFOF7vlqJ2ThBR_A7XX3xoKUQg5kHNL0Pe0wQlVTuWuymIFMmaZnzE417wf3ZV-441lwCsqR-GMU6ncd9FUbNn2lDT_XyIll_Du9a88NvgetQVRnIonh9PLKKnpQwsuD7fhegaMRj4xvy7aATd5OS151lFDgWwLEPizuT-BlCSRy4UnPW_NVeNJS8_jTsyCzb5FmVdsLLyJOZn1PjaiUzxmXg36ZxIvAUgF7xyZh9XWlZpg_KXSsDYhwyaaU1NzkQpPcVdg68I2oN8VflhchzyBbytSytz3d-1NvNKRxUHGzPKjtCfc4Z8nWEkCJaIw0Ej0JXLOA
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