Freddy Nock aus der Sicherheitshaft entlassen
Gemäss Entscheid vom Donnerstag wurde Nock noch am selben Tag vorerst wieder auf freien Fuss gesetzt, wie das Gericht mitteilte. Die Beschwerdekammer habe die Flucht- und Wiederholungsgefahr abweichend von der Vorinstanz, dem Bezirksgericht Zofingen, eingeschätzt.
Nock stand am vorletzten Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zofingen, wo er wegen Gewalt gegen seine Frau zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren verurteilt wurde. Der 55-Jährige muss 10 Monate absitzen. Für die restlichen 20 Monate gewährte ihm das Bezirksgericht den bedingten Strafvollzug, mit einer Probezeit von zwei Jahren.
Nock wurde nach der Urteilsverkündung auf Antrag des Staatsanwalts noch im Gerichtssaal in Sicherheitshaft genommen. Der Staatsanwalt hatte bei der Verhandlung eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren gefordert. Der Verteidiger wollte einen Freispruch erreichen.
Nock hatte gemäss Urteil versucht, seine Frau im März 2013 mit einem Kissen zu ersticken. Er habe die Frau aufs Bett geworfen und das Kissen mit beiden Händen auf den Kopf der Frau gedrückt, hielt die Gerichtspräsidentin fest. Diese habe sich leblos gestellt, daher sei nichts Schlimmeres geschehen.