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Maskenverweigerer verklagt nach fristloser Kündigung das Spital

Ein ehemaliger Mitarbeiter hat das Kantonsspital Glarus verklagt. Ihm wurde fristlos gekündigt, weil er zeitweilig das Tragen einer Gesichtsmaske verweigerte. Er beruft sich auf seine Grundrechte.

Paul
Hösli
15.09.22 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
So war es nicht: Ein ehemaliger Mitarbeiter des Kantonsspitals Glarus verzichtete im Labor auf das Tragen der Gesichtsmaske.
So war es nicht: Ein ehemaliger Mitarbeiter des Kantonsspitals Glarus verzichtete im Labor auf das Tragen der Gesichtsmaske.
Symbolbild Gaetan Bally/Keystone
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