Maskenverweigerer verklagt nach fristloser Kündigung das Spital
Ein ehemaliger Mitarbeiter hat das Kantonsspital Glarus verklagt. Ihm wurde fristlos gekündigt, weil er zeitweilig das Tragen einer Gesichtsmaske verweigerte. Er beruft sich auf seine Grundrechte.
Ein ehemaliger Mitarbeiter hat das Kantonsspital Glarus verklagt. Ihm wurde fristlos gekündigt, weil er zeitweilig das Tragen einer Gesichtsmaske verweigerte. Er beruft sich auf seine Grundrechte.
Drei Stunden verschlafen, eine Stunde früher Feierabend machen, einige Kurzzeitabsenzen, die Auswertung eines angeordneten PCR-Tests verweigern und sich vehement gegen die Maskenpflicht sträuben. «Es war eine schwierige Zeit für mich. Mediziner haben fragwürdige Entscheidungen getroffen, diese waren sehr belastend für mich», sagt der ehemalige Mitarbeiter. Die Stelle im Kantonsspital Glarus hatte der biomedizinische Analytiker im Januar 2021 angetreten. Die Verfehlungen waren dem Kantonsspital Glarus aber zu viel des Guten, Mitte Februar kündigte es dem Labor-Mitarbeiter fristlos.