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Wirtschaft

Trotz guter Noten: Ungenügend pasteurisierte Rohmilch in Glarner Schabziger

In Glarus und Graubünden hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit 20 Milchprodukte getestet. Alle Proben waren hygienisch einwandfrei. Mängel gab es bei der Lebensmittelkennzeichnung.
Nicolas Boschung
18.02.2025, 04:30 Uhr
heute um 12:16 Uhr

Im Sommer untersuchte das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) insgesamt 20 Bündner und Glarner Milchprodukte. Nach der chemischen und mikrobiologischen Prüfung im Labor zeigte sich, dass alle geprüften Lebensmittel hygienisch einwandfrei waren. Wie das Amt schreibt, wurden die für Milchprodukte geltenden mikrobiologischen Höchstwerte eingehalten. Minuspunkte vergab das ALT für die Lebensmittelkennzeichnung.

Das prüfte das Amt

Adrian Schmitt, Leiter des Inspektorats Glarus und stellvertretender Kantonschemiker Graubündens, skizziert den Umfang der Untersuchungen wie folgt:

«Nebst der Hygiene prüften wir die Datierung, den Fettanteil und die Angabe des Produktionslandes», erklärt Schmitt. Zudem habe das Amt untersucht, ob die Produkte Rohmilch oder pasteurisierte Milch enthalten.

In Graubünden wurden Joghurt, Sauermilch, Frischkäse, Halloumi oder Quark untersucht. In Glarus untersuchte das Amt Schabziger, Magerquark und Naturjoghurts. Die Stichproben stammen aus Sennerei- und Hofläden, Märkten oder Molkereien.

Ungenügend pasteurisierte Milch in Schabziger festgestellt

Ein im Labor durchgeführter Erhitzungsnachweis bei einem als «thermisiert» deklarierten Glarner Schabziger ergab, dass dieser nur unzureichend wärmebehandelt und vermutlich aus Rohmilch hergestellt worden war. «Bei Rohmilch sind die Listerien das Hauptproblem», sagt Schmitt. Durch das Erhitzen überlebten diese Bakterien nicht.

Umgekehrt wurde bei einem anderen Ziegenfrischkäse fälschlicherweise Rohmilch statt pasteurisierte angegeben. Mangelhaft gewesen sei auch die Datierung dieses Frischkäses. Statt des Verbrauchsdatums stand das nicht zulässige Mindesthaltbarkeitsdatum, so Schmitt.

Hersteller in der Pflicht

Quark und Halloumi wiesen einen falschen Fettgehalt auf. Der Begriff Halloumi dürfe in der Schweiz nicht verwendet werden, erklärt der Kantonschemiker. Fünf Joghurts seien falsch datiert gewesen und wiesen den falschen Fettgehalt aus, zwei hatten die falsche Adresse. Bei einigen Produkten fehlte die Angabe des Produktionslandes und einmal stand die falsche Lagertemperatur. «Mit den Fehlern, die wir in den Produkten der Hofläden und Molkereien festgestellt haben, sind wir direkt zu den Herstellern gegangen», erklärt Schmitt das Vorgehen. Es habe aber insgesamt wenig zu beanstanden gegeben.

Wie das ALT schreibt, wurden die Produzenten angewiesen, die Mängel zu beheben.