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Wirtschaft

Nach Weko-Entscheid: So reagieren die Bauunternehmen

Insgesamt elf Millionen Franken beträgt die Busse der Wettbewerskommission (Weko) für 12 Bauunternehmungen. Über Jahre zogen sie mit Preisabsprachen den Kanton und diverse Bündner Gemeinden über den Tisch und verlangten überteuerte Preise für Strassenbauprojekte. Für eine Stellungnahme waren die wenigsten Bauunternehmungen erreichbar.
04.09.2019, 04:30 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Der Bericht der Weko liest sich wie ein Krimi. In Graubünden nahmen zwischen 2004 und 2010 zwölf Strassenbauunternehmen regelmässig an sogenannten «Zuteilungssitzungen» oder «Berechnungssitzungen» teil. Ziel dieser Sitzungen war es, gemeinsam die Höhe von Offerten für kantonale und kommunale Strassenbauprojekte festzulegen. So konnten die Strassenbauunternehmen im Vornherein abmachen, welches Unternehmen zu welchem Preis den Zuschlag für ein bestimmtes Projekt erhalten würde. Mal war Unternehmen X das «preiswerteste» und zwei Wochen später war es Unternehmen Y.

Millionenbussen

Die Weko schätzt, dass von diesem System sage und schreibe 650 Strassenbauprojekte in Nord- und Südbünden im Gesamtumfang von 190 Millionen Franken betroffen sind. Die folgenden zwölf Strassenbauunternehmen wurden nun mit Bussen zwischen 300'000 Franken und knapp zwei Millionen Franken belegt. Die Weko nennt die Bussen in der Mitteilung nicht auf den Franken genau:

  • A. Käppeli's und Söhne AG – 800'000 bis 1'000'000 CHF
  • Bauunternehmung Centorame AG – 400'000 bis 600'000 CHF
  • Casty Bau AG – 900'000 bis 1'100'000 CHF
  • Foser AG – 500'000 bis 900'000 CHF
  • Hew AG Bauunternehmung Chur – 800'000 bis 1'000'000 CHF
  • Implenia Schweiz AG – 0 CHF
  • KIBAG Bauleistungen AG – 1'700'000 bis 2'000'000 CHF
  • Mettler Prader AG –1'200'000 bis 1'500'000 CHF
  • Palatini AG Untervaz (gehört zur Cellere-Gruppe) – 900'000 bis 1'200'000 CHF
  • Schlub Gruppe – 700'000 bis 900'000 CHF
  • Toldo Gruppe – 300'000 bis 400'000 CHF
  • Walo Bertschinger AG Chur – 1'000'000 bis 1'300'000 CHF

«Nicht erreichbar»

Auf telefonische Anfragen von Radio Südostschweiz wollten/konnten die wenigsten Bauunternehmen zur verhängten Busse Stellung nehmen.

Einzig Verwaltungsratsmitglied Thomas Toldo von der Toldo Gruppe gewährte die Verwendung seiner mündlichen Aussagen für «suedostschweiz.ch». «Die Weko hat in ihrer Untersuchung wettbewerbsrechtliche Verfehlungen festgestellt und wir anerkennen den Bussen-Entscheid», sagt Thomas Toldo. Welche Auswirkungen die Busse auf den Ruf seiner Unternehmung habe, sei schwierig einzuschätzen, schliesslich liege der Fall zehn bis fünfzehn Jahre zurück. «Die Transparenz wird in unserer Unternehmung mittlerweile gross geschrieben und ich hoffe, dass wir nach aussen auch so wahrgenommen werden und mit unserer Leistung überzeugen können», ergänzt Toldo.

Gang vor Bundesverwaltungsgericht

Einen anderen Weg wird die Firma KIBAG einschlagen. Schriftlich lässt sie mitteilen, dass sie den Weko-Entscheid vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten werde und auch den Gang bis vor Bundesgericht nicht scheue. «KIBAG kann die von der WEKO in ihrem Entscheid behaupteten Vorwürfe, welche auf Verhältnisse beruhen sollen, die 10 bis 15 Jahre zurückliegen, nicht nachvollziehen», heisst es in der Mitteilung.

Ob es andere Bauunternehmen der KIBAG gleichtun und den Weko-Entscheid anfechten werden, ist derzeit noch offen. Gegen Absprachen dieser Art hätte zumindest die Weko sicherlich nichts einzuwenden.

Der Bündner Bauskandal im Überblick:

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