Jetzt geht es noch um die Steuermillionen
Zuletzt folgten die Schlagzeilen im Tagesrhythmus. Vor Wochenfrist wurde bekannt, dass der Bündner Unternehmer Remo Stoffel vor Bundesgericht abgeblitzt war: Stoffel hatte aufschiebende Wirkung für einen Rekurs gegen die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden verlangt (Ausgabe vom 31. Juli).
Bereits zwei Tage vor dem Entscheid des Bundesgerichts hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte mitgeteilt, sie habe ihre Strafuntersuchung gegen Stoffel abgeschlossen (Ausgabe vom 29. Juli). Der Unternehmer wurde per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und Unterdrückung von Urkunden zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 180 Tagen sowie zu einer Busse von 10 000 Franken verurteilt.
Vier Tage in Haft verbracht
Zu letzterem Fall sind inzwischen weitere Details bekannt geworden. So wurde Stoffel im August 2019 – rund einen Monat nach Bekanntgabe seines Umzugs von Chur nach Dubai (Ausgabe vom 4. Juli 2019) – verhaftet; er musste vier Tage in Untersuchungshaft verbringen. Das schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) mit Verweis auf die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft.
Aus der Verfügung geht laut der NZZ weiter hervor, dass das vergleichsweise milde Urteil auch wegen Zugeständnissen von Stoffel zustande gekommen ist. Ausserdem wäre die Strafe nach der Einschätzung der Staatsanwaltschaft nicht höher ausgefallen, wenn der Fall vor Gericht verhandelt worden wäre.
Stoffel lässt sich in einer Mitteilung zitieren, der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft setze «einen Schlussstrich unter eine komplexe Transaktion, die vor 15 Jahren stattgefunden hat». In der Mitteilung wird betont, es seien gegen Stoffel keine Sanktionen wegen Steuerdelikten verhängt worden. Dies, obwohl die Untersuchung durch eine Anzeige der Zürcher Steuerbehörden ausgelöst worden sei. «Mittlerweile wurden sämtliche Steuerverfahren erledigt», heisst es in der Mitteilung weiter.