GmbH, AG oder Einzelfirma – welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?
Wer ein Unternehmen gründet oder weiterentwickelt, steht früher oder später vor der Frage: Soll das Geschäft als Einzelfirma, GmbH oder AG geführt werden? Die Antwort darauf ist nicht pauschal zu geben. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Wahl der Rechtsform oft unterschätzt wird. Viele Gründerinnen und Gründer orientieren sich an den Gründungskosten oder an der Einfachheit. Das ist verständlich, greift aber zu kurz. Denn was zu Beginn günstig und unkompliziert erscheint, kann weitreichende Geschäftsrisiken oder steuerliche Nachteile mit sich bringen – und umgekehrt.
Einzelfirma: Unkompliziert, aber mit persönlicher Haftung
Die Einzelfirma ist der einfachste Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit. Sie benötigt kein Mindestkapital, verursacht keine Notariatskosten und lässt sich schnell im Handelsregister eintragen. Der administrative Aufwand ist überschaubar, die Buchhaltung einfacher ausgestaltet. Wer schnell starten will, erhält damit eine schlanke und kostengünstige Struktur.
Doch es gibt einen entscheidenden Nachteil: Bei der Einzelfirma haftet die Person unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen. Betroffen sind damit nicht nur geschäftliche Mittel, sondern im Ernstfall auch private Ersparnisse, Fahrzeuge oder Immobilien.
GmbH: Haftungsschutz mit moderatem Kapitalbedarf
Die GmbH verlangt ein Mindestkapital von CHF 20'000, das vollständig einbezahlt werden muss. Dafür ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – ein klarer Vorteil für alle, die ihr Privatvermögen schützen möchten. Für kleinere und mittlere Unternehmen ist diese Kombination aus Schutz, Struktur und überschaubarem Aufwand besonders attraktiv.
Hinzu kommt, dass die GmbH in der Praxis vielseitig einsetzbar ist und sich gut eignet, wenn das Unternehmen schrittweise wachsen oder später von mehreren Personen geführt werden soll. Die Gründungskosten liegen bei etwa CHF 1500 bis CHF 2000 (Notariat und Handelsregister sowie Bank). Zudem braucht die GmbH eine notarielle Beurkundung, während dies bei der Einzelfirma nicht erforderlich ist.
