Personalvorsorge als Wettbewerbsvorteil für KMU
Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Für viele Kandidatinnen und Kandidaten ist bei der Wahl eines Unternehmens längst nicht mehr nur der Lohn entscheidend. Auch Zusatzleistungen gewinnen an Bedeutung – insbesondere die Personalvorsorge. Sie bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) die Grundlage der Altersabsicherung in der Schweiz. Das Gesetz definiert dafür jedoch lediglich Mindestleistungen. «Für Unternehmen eröffnet sich damit ein Gestaltungsspielraum: Sie können ihre Vorsorgelösungen gezielt weiterentwickeln und Mitarbeitenden zusätzliche Sicherheit bieten – etwa durch überobligatorische Leistungen oder ergänzende Versicherungen», sagt Oriano Tschalèr, Unternehmensvorsorgeberater bei Helvetia Graubünden. Wer hier mehr bietet als das gesetzliche Minimum, stärkt nicht nur die Absicherung der Mitarbeitenden, sondern auch die eigene Attraktivität im Wettbewerb um Fachkräfte.
Das BVG-Minimum und seine Grenzen
Die Leistungen der beruflichen Vorsorge nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) basieren auf dem sogenannten koordinierten Lohn. Dieser ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich des gesetzlichen Koordinationsabzugs. Der Mechanismus soll die Leistungen der AHV und der Pensionskasse aufeinander abstimmen und eine Doppelversicherung vermeiden.
«In der Praxis führt dieser Abzug jedoch häufig zu Vorsorgelücken. Besonders deutlich zeigt sich das bei Teilzeitangestellten oder Mitarbeitenden mit tieferen Einkommen», sagt Oriano Tschalèr. Da der Koordinationsabzug ein fixer Betrag ist, reduziert er den versicherten Lohn bei kleineren Pensumprozenten besonders stark. Ein erheblicher Teil des tatsächlichen Einkommens bleibt dadurch in der Pensionskasse unversichert. Gerade in Branchen mit vielen Teilzeitstellen betrifft dies einen grossen Anteil der Belegschaft.
Überobligatorische Lösungen schaffen SpielraumMit überobligatorischen Pensionskassenmodellen können Unternehmen ihre Personalvorsorge gezielt ausbauen. Diese gehen über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus und ermöglichen eine bessere Absicherung der Mitarbeitenden. Ein wichtiger Hebel ist dabei die Kürzung oder Anpassung des Koordinationsabzugs. Wird dieser reduziert oder proportional zum Beschäftigungsgrad berechnet, erhöht sich der versicherte Lohn – und damit auch das angesparte Vorsorgekapital. «Bereits kleine Anpassungen können langfristig einen spürbaren Unterschied machen», erklärt Oriano Tschalèr. «Auch für Kader und Geschäftsleitung ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten – etwa durch höhere Sparbeiträge, die Versicherung des vollen Lohns oder einen erhöhten Arbeitgeberanteil, was die Attraktivität steigert und steuerlich interessant sein kann.» Ein weiterer wichtiger Ansatzpunkt ist das Eintrittsalter in die berufliche Vorsorge. Im gesetzlichen Modell beginnt der eigentliche Sparprozess erst ab 25 Jahren. Einige Vorsorgelösungen ermöglichen jedoch einen früheren Einstieg. Dadurch können junge Mitarbeitende über einen längeren Zeitraum Kapital aufbauen, was sich deutlich auf die spätere Altersleistung auswirkt.
