Patientenverfügung schafft Klarheit für Betroffene und Angehörige
Die Frage, wie das eigene Leben und insbesondere die medizinische Versorgung am Lebensende gestaltet werden können, beschäftigt viele Menschen. Eine Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, persönliche Wünsche und Vorstellungen frühzeitig festzuhalten und damit selbstbestimmt vorzusorgen. Sie schafft Klarheit für medizinische Fachpersonen und unterstützt Angehörige in schwierigen Situationen.
Was in einer Patientenverfügung festgehalten wird
In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgehalten, welchen medizinischen Behandlungen zugestimmt und welche abgelehnt werden sollen, falls die eigene Urteilsfähigkeit verloren geht. Zudem kann bestimmt werden, welche Person die Interessen der betroffenen Person vertreten und die Umsetzung der festgelegten Wünsche sicherstellen soll. Die Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich und dient Fachpersonen im Gesundheitswesen als wichtige Orientierung bei Entscheidungen.
Die Erstellung einer Patientenverfügung erfordert die Auseinandersetzung mit persönlichen, existenziellen und ethischen Fragen. Vielen Menschen fällt es leichter, diese Themen im Gespräch zu reflektieren, doch mit Angehörigen kann sich dieser Dialog schwierig gestalten.
Professionelle Unterstützung durch das SRK Graubünden
Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) Graubünden bietet professionelle Unterstützung an. Eigens ausgebildete Beraterinnen begleiten bei der Erarbeitung und Erstellung einer individuellen Patientenverfügung und bringen unter anderem auch medizinisches sowie pflegerisches Fachwissen ein. Damit die Verfügung im Ernstfall wirksam und umsetzbar ist, sollte sie klar formuliert und frei von Widersprüchen sein, was durch die Beratung sichergestellt ist. Neben den medizinischen Punkten wird in der Werthaltung genau beschrieben, was der verfügenden Person im Leben und Sterben wichtig ist, beispielsweise mit welchen Einschränkungen man leben könnte und mit welchen nicht. Als neutrale Organisation nimmt das SRK Graubünden weder politisch noch religiös oder ideologisch Einfluss auf die Inhalte der Verfügung. Die Entscheidungen über medizinische Massnahmen sowie die Inhalte der Werthaltung bleiben ausschliesslich bei der verfügenden Person.