Ehe oder Konkubinat: Was Paare rechtlich und finanziell wissen sollten
Gemeinsames Zuhause, gemeinsame Zukunft: Ob verheiratet oder nicht, macht finanziell einen Unterschied. Was Paare zu Wohneigentum, Vorsorge und Erbrecht wissen sollten.
Viele Paare leben heute zusammen, kaufen gemeinsam Wohneigentum oder gründen eine Familie, ohne verheiratet zu sein. Das Konkubinat ist gesellschaftlich längst etabliert. Rechtlich unterscheidet es sich jedoch deutlich von der Ehe. Wer als Paar langfristig plant, sollte die wichtigsten Unterschiede kennen und zentrale Punkte bewusst regeln.
Ehe: gesetzlich klar geregelt
Die Ehe ist im Schweizer Zivilgesetzbuch umfassend geregelt. Ehegatten haben gegenseitige Rechte und Pflichten, insbesondere in Bezug auf den Unterhalt, das Erbrecht, die güterrechtliche Auseinandersetzung im Scheidungsfall sowie die soziale Absicherung. Stirbt eine verheiratete Person, hat die überlebende Eheperson gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus dem Erbrecht, der AHV und auch aus der beruflichen Vorsorge – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch im Fall einer Scheidung bestehen gesetzliche Schutzmechanismen. Dazu gehören die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gemäss Güterrecht, ein allfälliger nachehelicher Unterhalt sowie der Vorsorgeausgleich. Diese Regeln schaffen Verbindlichkeit und können finanzielle Ungleichgewichte ausgleichen, beispielsweise wenn eine Person wegen Kinderbetreuung Teilzeit gearbeitet hat.
Konkubinat: vieles muss aktiv geregelt werden
Im Konkubinat fehlen viele dieser automatischen gesetzlichen Ansprüche. Konkubinatspartner haben ohne zusätzliche Regelungen keinen gesetzlichen Erbanspruch, keinen Anspruch auf nachehelichen beziehungsweise nachpartnerschaftlichen Unterhalt und keinen automatischen Anspruch auf Leistungen aus der beruflichen Vorsorge. Auch bei einer Trennung gibt es keine gesetzlichen Regeln zur Vermögensaufteilung wie bei einer Scheidung.
Deshalb empfiehlt sich ein Konkubinatsvertrag. Darin können Paare festhalten, wem welche Vermögenswerte gehören, wie gemeinsame Anschaffungen finanziert wurden, wie laufende Kosten getragen werden und was bei einer Trennung oder im Todesfall gelten soll. Ein solcher Vertrag ersetzt zwar kein Testament und keine Vorsorgeplanung, schafft aber Klarheit und reduziert Konflikte.
Ehe oder Konkubinat: Was Paare rechtlich und finanziell wissen sollten | Südostschweiz
Gemeinsames Wohneigentum: Eigentum, Eigenmittel und Haftung trennen
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Kauf von Wohneigentum. Häufig bringen die Partnerpersonen unterschiedlich hohe Eigenmittel ein, möchten aber je zur Hälfte im Grundbuch eingetragen werden. Wichtig ist: Eigenmittel, Eigentumsquote im Grundbuch und Haftung für die Hypothek sind nicht zwingend deckungsgleich.
Wer im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen ist, hat einen entsprechenden Eigentumsanteil. Die Bank prüft gleichzeitig die Tragbarkeit und verlangt bei gemeinsamer Finanzierung in der Regel, dass beide Kreditnehmenden solidarisch haften. Das bedeutet: Beide können für die gesamte Hypothek belangt werden, unabhängig davon, wer wie viel Eigenkapital eingebracht hat oder wer welchen Anteil bezahlt. Darum sollten Paare schriftlich festhalten, wie Eigenmittel eingebracht wurden, wie Amortisationen erfolgen und was bei Trennung, Verkauf oder Tod gelten soll.
Kinder: Unterhalt, Vaterschaft und elterliche Sorge
Bei gemeinsamen Kindern bestehen Unterhaltspflichten beider Elternteile. Der Kindesunterhalt ist unabhängig davon geschuldet, ob die Eltern verheiratet sind oder im Konkubinat leben. Bei unverheirateten Eltern ist jedoch wichtig, dass die rechtliche Vaterschaft begründet wird. Dies geschieht in der Regel durch Vaterschaftsanerkennung beim Zivilstandsamt oder, falls nötig, durch gerichtliche Feststellung.
Auch die gemeinsame elterliche Sorge entsteht bei unverheirateten Eltern nicht automatisch mit der Geburt. Sie wird durch eine gemeinsame Erklärung der Eltern oder durch Entscheid der zuständigen Behörde begründet. Sobald das Kindesverhältnis rechtlich besteht, hat das Kind gegenüber beiden Elternteilen Ansprüche, unter anderem auf Unterhalt, Erbrecht, Pflichtteilsschutz und unter Umständen auf Sozialversicherungsleistungen wie Waisenrenten.
Vorsorge und Absicherung prüfen
Ein zentraler Unterschied zwischen Ehe und Konkubinat zeigt sich bei der Vorsorge. In der AHV werden die Renten von Ehepaaren plafoniert: Zusammen erhalten Ehegatten maximal 150% der maximalen Einzelrente. Zwei unverheiratete Personen können demgegenüber grundsätzlich jeweils eine volle Einzelrente erhalten, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Im Todesfall sind Ehegatten in der AHV und in der 2. Säule gesetzlich abgesichert, während für Konkubinatspartner keine Hinterlassenenansprüche bestehen. Für gemeinsame Kinder werden jedoch Leistungen ausgerichtet.
In der 2. Säule hängt die Begünstigung von Konkubinatspartner vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab. Viele Pensionskassen verlangen eine schriftliche Begünstigungserklärung und bestimmte Voraussetzungen, etwa eine mehrjährige Lebensgemeinschaft oder gemeinsame Kinder. Ohne rechtzeitige Meldung kann im Todesfall trotz langjähriger Partnerschaft kein Anspruch bestehen.
Auch die Säule 3a und die freie Vorsorge der Säule 3b sollten überprüft werden. In der Säule 3a gilt eine gesetzliche Begünstigtenordnung. Bei der Säule 3b besteht je nach Produkt mehr Gestaltungsspielraum, wobei erbrechtliche Schranken zu beachten sind.
Erbrecht: ohne Regelung keine Absicherung im Konkubinat
Ehegatten haben einen gesetzlichen Erbanspruch und sind von der Erbschaftssteuer befreit. Konkubinatspartner hingegen erben ohne Testament oder Erbvertrag nichts. Wer die Partnerperson begünstigen möchte, muss aktiv vorsorgen. Möglich sind insbesondere ein Testament, ein Erbvertrag, Begünstigungen in Vorsorgeprodukten sowie passende Eigentums- und Finanzierungsregelungen.
Dabei sind Pflichtteile zu beachten, insbesondere jener von Nachkommen. Zudem fallen bei Lebenspartner in vielen Kantonen Erbschafts- oder Schenkungssteuern an. Eine rechtliche und steuerliche Beratung ist deshalb besonders bei Wohneigentum, Patchworkfamilien oder grösserem Vermögen sinnvoll.
Fazit
Ob Ehe oder Konkubinat besser passt, hängt von der persönlichen Lebenssituation, der Familienplanung, den Vermögensverhältnissen und den eigenen Vorstellungen ab. Rechtlich gilt jedoch: Die Ehe bietet zahlreiche automatische Schutzmechanismen, während im Konkubinat wichtige Fragen aktiv geregelt werden sollten. Besonders wichtig sind klare Vereinbarungen zu Wohneigentum, Unterhalt, Kindern, Erbrecht und Vorsorge. Wer frühzeitig plant und klare Regelungen trifft, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die Menschen, die einem am nächsten stehen.
Bündner Vorsorgetag 2026
Dieser Inhalt entstand in Zusammenarbeit mit der Graubündner Kantonalbank im Rahmen des Bündner Vorsorgetags, der am 6. November 2026 im Medienhaus in Chur stattfindet.