Zwei Feuerwehrangehörige wegen Brand in Bernhardzell SG gebüsst
Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Angehörige der Feuerwehr Strafbefehle erlassen. Ihnen wird vorgeworfen, einen Brand im Ostschweizer Feuerwehr-Ausbildungszentrum in Bernhardzell nicht gemeldet zu haben. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
Die beiden Feuerwehrleute hätten gegen die Sorgfaltspflicht verstossen, heisst es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Freitag. Sie werden mit einer Busse von je 1000 Franken bestraft. Hinzu kommen Verfahrensgebühren von je 400 Franken.
In der Nacht auf den 26. Januar 2024 kam es zu einem Brand im Ostschweizer Feuerwehr-Ausbildungszentrum. Die beiden Beschuldigten hätten am Abend des 25. Januar vor Ort zwar Rauch und Funkenflug aus dem Kamin des Feststoffbrandhauses wahrgenommen, die Feuerwehr jedoch «trotz erkennbarer Brandanzeichen» nicht informiert.
Kantonsrat wirft Fragen auf
Die Behörden verzichteten darauf, über den damaligen Brand zu kommunizieren. Für Mitte-Kantonsrat Sepp Sennhauser aus Wil kam der Verdacht auf, dass etwas vertuscht werden sollte. «Es wurden in Feuerwehrkreisen Videos und Fotos vom Brand herumgereicht», sagt er gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Sie stammten von jenen Feuerwehrinstruktoren, die damals vor Ort waren und den Brand nicht bemerkt haben wollten.»
Der Brand kam auch schon im St. Galler Kantonsrat zur Sprache. Sennhauser warf letztmals Mitte September zusammen mit Kantonsrat Adrian Gmür (Mitte) in einer Interpellation Fragen auf. Er erwähnt darin, dass die Staatsanwaltschaft den Fall ursprünglich nicht annahm, weil eine «Selbstzündung» als Brandursache ermittelt worden sei. Mit den aufgetauchten Fotos und Videos der Brandnacht seien die Ermittlungen jedoch wieder aufgenommen worden.